Das geht aus einer Vorlage von
Agrarminister Peter
Hauk (
CDU) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart vorliegt und an diesem Dienstag im grün-schwarzen Kabinett beschlossen werden soll.
Demnach gingen bis Ende Oktober rund 2.500 Anträge auf Frosthilfe ein mit einem Schadensvolumen von insgesamt 120 Millionen Euro. Für bis zu 47 Prozent sollen die
Bauern Entschädigungen bekommen können, womit sich ein Mittelbedarf von bis zu 49,44 Millionen Euro ergibt.
Dem
Landesbauernverband sind die von Grün-Schwarz vorgesehenen Finanzhilfen für
Frostschäden zu wenig. «Da sich die beantragten Schäden auf 120 Millionen Euro belaufen, reichen 50 Millionen natürlich nicht aus, um die Schäden vollständig auszugleichen», sagte Vorstandsmitglied Horst Wenk den Zeitungen «Heilbronner Stimme» und «Mannheimer Morgen» (Samstag).
Es gehe jetzt vor allem darum, dass insbesondere den Betrieben, die durch die Frostschäden existenziell bedroht seien, wirkungsvoll auf allen Ebenen geholfen werde.
Formal werden die grün-schwarzen Regierungsfraktionen beantragen, dass die Summe von rund 50 Millionen Euro in die laufenden Haushaltsberatungen zum Doppeletat 2018/2019 eingespeist wird. Die ersten Entschädigungen sollen Anfang 2018 an die Bauern gehen.
Nach Angaben des Agarministerium gibt es den größten Schaden im Bereich Kernobst mit rund 66 Millionen Euro, gefolgt vom
Weinbau mit rund 27 Millionen Euro. Beim Steinobst und beim
Beerenobst wurden die Schäden mit rund 18,5 Millionen Euro beziehungsweise 7,5 Millionen Euro beziffert.
Die meisten Anträge auf
Entschädigung kommen aus dem Bodenseekreis (467 Stück/Schadenshöhe 33 Millionen Euro) und dem Ortenaukreis (468 Stück/Schadenshöhe 18,9 Millionen Euro). Es folgen die Landkreise Heilbronn, Breisgau-Hochschwarzwald und Ravensburg.
Der Vorlage zufolge liegt bei 90 Prozent der Anträge die Schadenssumme unter 100.000 Euro. Bei rund 10 Prozent der Anträge liegen die Schäden aber über 100.000 Euro. Bei acht Anträgen belaufen sich die Schäden jeweils auf mehr als eine halbe Million Euro.