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18.02.2019 | 00:03 | Betäubungslose Ferkelkastration 
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Für Schweinebauern steht Jahr der Entscheidung an

Damme / Münster - Das Jahr 2019 wird für die Schweinehalter in Deutschland in vielerlei Hinsicht zu einem entscheidenden Jahr.

Ferkelproduktion
Mit einem letzten Aufschub für die Erlaubnis der betäubungslosen Ferkelkastration ging das alte Jahr für Schweinebauern zu Ende. Noch eine Verlängerung wird es nicht geben, die Landwirte müssen liefern. Bei anderen Themen stehen Entscheidungen der Politik noch aus. (c) proplanta
Die Politik - vor allem der Bund - müsse für die Branche endlich wichtige Rahmenbedingungen festlegen, damit die Landwirte wissen, wie sie ihre Betriebe umbauen und verändern müssen, fordert Torsten Staack, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).

Der Verband mit Sitz im niedersächsischen Damme ist so etwas wie die «Gewerkschaft» der Schweinehalter. Ihr gehören bundesweit 10.000 Mitglieder an. Am Montag wird die jährliche Mitgliederversammlung in Münster abgehalten.

Kastration: Kurz vor Jahresschluss gab die große Koalition in Berlin noch einen Aufschub von zwei Jahren für die bisherige Praxis der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Eigentlich wäre laut Gesetz schon in diesem Jahr Schluss gewesen. Die Verlängerung stieß bei Tierschützern auf große Kritik.

Die Zeit muss nun genutzt werden, die Alternativen praxistauglich zu machen. Das heißt etwa: Landwirte müssen geschult werden, was den Umgang mit Betäubungsgeräten angeht.

Aber dazu müsste der Bund zunächst eine entsprechende Verordnung herausgeben, was erst Ende 2019 geschehen soll. Zu lange, sagen Kritiker, und warnen, dass wieder Zeit verloren gehe.

Kastenstand: Der Kastenstand ist ein Metallrahmen, in dem die Sauen gehalten werden, damit sie ihre Ferkel beim Säugen nicht erdrücken.

Die bislang geltende Praxis wurde vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg schon 2016 als unrechtmäßig erkannt. Nach wie vor gibt es keine neuen Vorschriften, wie die Ställe künftig aussehen müssen, weil sich Bund und Länder bislang nicht einigen konnten. Bei den Landwirten herrscht Frust wegen dieser Hängepartie, sie hoffen auch hier auf klare Ansagen, weil sie investieren müssen. Auch Tierschützer drücken aufs Tempo.

Kupieren: Das Abschneiden der Ringelschwänze ist europaweit eigentlich schon seit Jahren verboten, wird aber toleriert, weil sonst die Verletzungsgefahr zu groß ist. Nun kommt Bewegung in die Sache: Im September 2018 haben sich die Agrarminister auf den Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht geeinigt.

«Die Betriebe werden damit allein gelassen», kritisiert Ulrich Jasper, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft (AbL) mit Sitz im westfälischen Hamm. Die Landwirtschaftskammern müssten mehr für Beratung und Schulung der Bauern tun. Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisiert, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) habe nichts getan, um die Lage zu verbessern. Bis heute würden Schweine ohne Betäubung kastriert und Ringelschwänze kupiert.

Bürokratie: Viele Betriebe wollen sich weiterentwickeln und auch mehr in Tierwohlmaßnahmen investieren, sagt Staack. Aber: Es gebe immer wieder Zielkonflikte zwischen Umweltschutz und Tierinteressen. Beispiel: Ein Landwirt will seinen Stall so umbauen, dass die Tiere nach draußen können, Auslauf haben und frische Luft bekommen.

Tierschützer finden das gut, aber Behörden tun sich schwer, das zu genehmigen, weil es noch keine Kennzahlen zu den Emissionswerten für Außenställe gibt. Bundeslandwirtschaftsministerin und Bundesumweltministerin müssten sich zur Lösung dieser Konflikte endlich an einen Tisch setzen, fordern Staack und Jasper.

Markt: Mit einem Schlachtpreis von rund 1,40 Euro pro Kilo können die Landwirte nicht auskömmlich arbeiten, klagt die ISN. Hier kommen zwei Faktoren zusammen: Die Nachfrage nach Schweinefleisch sinkt seit Jahren, und deutsche Bauern haben auch im deutschen Lebensmittelhandel Konkurrenz aus anderen Ländern, etwa aus Spanien. «Das ist auch ein Punkt, warum die Bauern so gefrustet sind», sagt Staack.
dpa
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Kommentare 
maximilian schrieb am 21.02.2019 17:44 Uhrzustimmen(3) widersprechen(4)
Der Verbraucher hat ein gesetzliches Anrecht die HErkunft des Fleischesm, das er kauft zu erfahren. Siehe Lwebensmittelinformationsverordnung.
Warum fragt die ISN nicht bei den Lebensmittelhändlern nach, die spanisches Fleisch auf den Markt bringen, wenn es nicht dahingehend gekennzeichnet ist.
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