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15.05.2023 | 10:06 | Erneuerbare Energieträger 

Gebäudeenergiegesetz: Bundesrat macht sich für Holzenergie stark

Berlin - Der Bundesrat sieht im derzeitigen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) den Energieträger Holz ungerechtfertigt diskriminiert.

Energie aus Holz
Heizen mit Holz soll weiter zulässig sein - Länderkammer gegen Kombinationspflichten und andere Hemmnisse - Quartiere soll stärker mitgedacht werden - Energieverbände fordern Aufgabe der Einschränkungen bei Biomasse - Bayerischer Bauernverband: Holzenergie soll im Gesetz uneingeschränkt als erneuerbare Energie eingestuft werden - Unterschriftenaktion gestartet. (c) proplanta
In einer am vergangenen Freitag (12.5.) verabschiedeten Stellungnahme fordert die Länderkammer daher von der Bundesregierung einen auf die CO2-Neutralität ausgerichteten, technologieoffenen und effizienzorientierten Ansatz, der bei der Wärmeerzeugung auch Biomasse wie Holz zulässt.

„Gerade im ländlichen Raum kann der Einsatz von Biomasse und klimaneutralen Gasen in Heizungsanlagen eine lokale und klimaneutrale Möglichkeit zur Beheizung von Gebäuden bei gleichzeitigem Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten bieten“, heißt es in dem Beschluss.

Die Bundesregierung solle sicherstellen, dass Biomasse und klimaneutrale Gase zur Beheizung von Gebäuden eingesetzt werden können und der Einsatz nicht durch „vorgegebene Kombinationspflichten oder sonstige Hemmnisse erschwert“ werde, so die Länderkammer. Denn die Vorgabe schränke laut Begründung die Wahlfreiheit von Gebäudeeigentümern ein und verhindere Wertschöpfung im ländlichen Raum, führt die Länderkammer zur Begründung an.

Darüber hinaus haben sich die Bundesländer auf die gemeinsame Forderung verständigt, den Quartiersansatz im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum GEG „umfassend zu verankern“ und den Anwendungsbereich im Gesetz deutlich auszuweiten. Nur durch den Quartiersansatz werde es gelingen, Erfüllungsprobleme bei Einzelgebäuden zu überwinden, so die Argumentation der Länder. Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfassen kann.

Verbände erneuern Kritik



Bereits im Vorfeld der Sitzung hatten Branchenverbände ihren Unmut über den Umgang mit Holz erneut bekräftigt. Aus Sicht des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) machen die strengen Auflagen bei Holzheizungen keinen Sinn. „Wir brauchen alle erneuerbaren Energien, um die Wärmewende zu stemmen“, betonte HBB-Leiterin Sandra Rostek.

Auch für den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sind die Anforderungen an feste Biomasse im Gesetzentwurf „unverhältnismäßig hoch“. Die erforderlichen Maßnahmen „werden den Einsatz fester Biomasse in der Praxis so teuer werden lassen, dass Eigentümer nicht frei die für sie sinnvollste erneuerbare Technologie wählen können“, schreibt der Verband in einer aktuellen Stellungnahme. Die Einschränkungen bei der Biomasse müssten daher laut BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter aufgeheben werden.

Einsatz für Holzenergie aus Bayern



Derweil forderte auch der Bayerische Bauernverband (BBV), dass Holzenergie uneingeschränkt als erneuerbare Energie im neuen GEG eingestuft werden soll. Gleichzeitig hat der Verband am vergangenen Freitag (12.5.) auf seiner Frühjahrstagung in Herrsching gemeinsam mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband und dem Verband Familienbetriebe Land und Forst Bayern eine Unterschriftenaktion gestartet, um der Forderung mehr Gewicht zu verleihen.

Der Gesetzentwurf ignoriere in seiner jetzigen Form die klimapositive Substitutionsleistung, so die Kritik. Aktuell werden den Initiatoren zufolge durch Holzenergie mehr als 13 Mrd l Heizöl eingespart. „Anstatt Holzenergie zu diskriminieren sollte die Bundesregierung Wege fördern, das vorhandene zusätzliche Potential auszuschöpfen“, heißt es im Aufruf.
AgE
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