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30.11.2022 | 14:29 | Energiewende 

Gerichte sollen Entscheidungen zu großen Energieprojekten vorziehen

Berlin - Über wichtige Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Energien und andere große Infrastrukturvorhaben sollen Gerichte künftig schneller entscheiden.

Energiewende
(c) liveostockimages - fotolia.com
Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, die etwa den Ausbau des Schienennetzes, von Flughäfen, Fernstraßen, Bundeswasserstraßen, Windenergie-Anlagen, Hochspannungsleitungen und größeren Gasversorgungsleitungen betreffen.

«Deutschland braucht mehr Tempo», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Die Beschleunigung von großen Infrastrukturprojekten sei «eine wichtige Voraussetzung für die Modernisierung unseres Landes, für künftiges Wachstum und Wohlstand». Regierungssprecher Steffen Hebestreit antwortete auf die Frage, ob die für diese Projekte nun beschlossene Beschleunigung womöglich später auch für andere Verfahren kommen könnte: «Wenn man alles priorisiert, ist nichts priorisiert». Jetzt gehe es darum, dass im Norden Flüssiggas-Terminals gebaut würden, und dass «im Süden des Landes auch Gas ankommen muss».

Der Entwurf aus dem Justizministerium sieht unter anderem die Bildung spezialisierter Kammern oder Senate für Planungsrecht vor sowie konkrete Fristen, damit sich die Verfahren zu solchen Großprojekten in Zukunft nicht mehr jahrelang hinziehen. Außerdem soll ein Gericht einen Mangel des angefochtenen Verwaltungsaktes dann außer Acht lassen können, «wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird». Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen.

Baden-Württemberg, das bei Windkraftanlagen zu den Schlusslichtern unter den größeren Bundesländern zählt, hatte Anfang August bereits einen Infrastruktur-Senat am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingerichtet. Er soll insbesondere für Verfahren im Zusammenhang mit Windkraftanlagen zuständig sein.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte, der Gesetzentwurf beschneide den Rechtsschutz für Bürger in Umweltbelangen. «Damit könnten in Zukunft bei großen Bauvorhaben noch leichter Maßnahmen wie die Rodung von Wäldern vollzogen werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können», sagte BUND-Vorsitzender Olaf Bandt.

Wer schnellere, umweltgerechte Verfahren wolle, brauche eine ausreichende Personalausstattung in den Behörden, einheitliche Ansprache an Gutachter und Zugang zu Planungsunterlagen sowie eine frühzeitige, entscheidungsrelevante Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Bundesjustizministerium hatte im Vorfeld betont, bei dem Vorhaben gehe es nur um eine Beschleunigung der Abläufe. Die Rechte der Kläger blieben vollständig erhalten.
dpa
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