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31.12.2016 | 10:11 | Steuerentlastungen, mehr Mindestlohn etc. 

Gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2017

Berlin - Steuerentlastungen, mehr Mindestlohn und andere Änderungen 2017.

Steuerentlastungen ab 2017
(c) proplanta
Garantiezins: Ab Januar gilt für klassische Lebensversicherungen ein niedrigerer Höchstrechnungszins - auch Garantiezins genannt. Er sinkt von derzeit 1,25 auf 0,9 Prozent und ist der Zinssatz, den die Versicherer ihren Kunden maximal auf den Sparanteil zusagen dürfen.

Der neue Garantiezins gilt laut Branchenverband GDV für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2017 abgeschlossen werden. Für Bestandskunden ändere sich nichts; sie erhalten die garantierten Leistungen ihres bestehenden Vertrages.

Lebensversicherungen/Steuern: Vom nächsten Jahr an greifen nach Angabe der Versicherungsbranche bei Einmalauszahlungen neue Steuerregeln. Kunden, die nach 2004 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen haben, müssen laut GDV die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit ihrem individuellen Tarif versteuern. Voraussetzung dafür sei, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet haben und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden habe.

Riester-Rente: Verbraucher können sich künftig vor Abschluss eines Riester- oder Basisrentenvertrages besser über das Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen zertifizierten Produkte informieren. Alle Anbieter müssen ab 1. Januar 2017 ein neues Produktinformationsblatt (PIB) erstellen. Es ist laut Bundesfinanzministerium für alle einheitlich. Erstmals könne ein Verbraucher auch erkennen, wie chancen- und risikoreich das von ihm gewählte Produkt ist. Eine neutrale Stelle ordne alle Produkte einer sogenannten Chancen-Risiko-Klasse zu.

Betriebliche Altersvorsorge: Mit der höheren Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erhöht sich laut GDV auch der Teil des Gehalts, den der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren kann. Der geförderte Höchstbetrag klettere von 2.976 auf 3.048 Euro pro Jahr. Steuerfrei seien zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen weitere 1.800 Euro jährlich möglich.

Rüpur-Rente: Inhaber einer Basis-Rente («Rürup-Rente») können 2017 nach Darstellung der Versicherungswirtschaft erneut einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Zum einen steige der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente von 22.767 auf 23.362 Euro. Zudem wachse der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtige, von 82 auf 84 Prozent. Somit seien 2017 maximal 19 624 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig.

EEG-Umlage/Netzentgelte: Verbraucher müssen zur Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne wohl auch 2017 tiefer in die Tasche greifen. Die sogenannte Ökostrom-Umlage wird von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Auch die Netzentengelte werden steigen. Falls Anbieter dies weitergeben und die Strompreise anheben, können Kunden nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg einen Tarif- oder Anbieterwechsel prüfen. In diesem Fall gebe es immer ein Sonderkündigungsrecht.

Ökostrom: Von 2017 an wird die Förderung von Ökostrom umgestellt. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen künftig für eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag.

Elektrogeräte: Ab September 2017 dürfen nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg entsprechend der EU-Ökodesign-Richtlinie nur noch Staubsauger verkauft werden, die eine maximale Leistung unter 900 Watt haben - am EU-Label auch daran erkenntlich, dass der Jahresstromverbrauch unter Standardbedingungen maximal bei 43 Kilowattstunden liegen darf. Tests der Stiftung Warentest hätten gezeigt, dass der geringere Stromverbrauch nicht zulasten der Saugkraft gehe. 

Heizungsanlagen: Seit 2016 gibt es laut der Verbraucherzentrale Brandenburg eine Energieeffizienz-Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand. Neu sei ab 2017, dass Bezirksschornsteinfeger verpflichtet seien, alle noch nicht gekennzeichneten Geräte gestaffelt nach Baujahren zu etikettieren.

Feiertag: Aus Anlass des Reformationsjubiläums ist der 31. Oktober 2017 bundesweit einmalig ein Feiertag. An diesem Tag jährt sich die Veröffentlichung von Martin Luthers Thesen zum 500. Mal.
dpa
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