Die Europäische Kommission nahm am Dienstag (11.3.) ihre Vorschläge für Detailregelungen zur EU-Agrarreform an. Wie die Behörde mitteilte, wird in dem Text klargestellt, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, welche Kulturen auf Vorrangflächen angebaut werden können und auf welche Weise - also mit oder ohne Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger.
Allerdings müssen die nationalen Behörden nachweisen, dass der Anbau die
Biodiversität erhöht. Dazu sollen sie Listen mit geeigneten Kulturen aufstellen. Beim Anbau von Stickstofffixierern sollen ausdrücklich die Vorschriften der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt werden, „da bei stickstoffbindenden Pflanzen die Gefahr von Stickstoffauswaschungen im Herbst möglicherweise erhöht ist“, heißt es.
Daneben dürfen die Mitgliedstaaten die EU-Vorgaben verschärfen. Als förderfähige Landschaftselemente gelten unter anderem Hecken, Bäume, bewirtschaftungsfreie Feldränder, traditionelle Steinmauern sowie Teiche, Gräben und Kanäle ohne Kunststoff- oder Betonwände.
Hinsichtlich beihilfefähiger Hektarstreifen an Waldrändern können die Mitgliedstaaten beschließen, ob eine landwirtschaftliche Erzeugung zugelassen wird oder ein
Anbauverbot gilt, wobei in diesem Fall den Betriebsinhabern unter anderem die Option Weidehaltung angeboten werden darf.
Der Deutsche
Bauernverband (
DBV) befürchtet weitere Lasten für seine Mitglieder, während die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) eine strenge Umsetzung in Deutschland verlangt. (AgE)