Das steht in einem Schreiben des Landes an das Verwaltungsgericht Stuttgart, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Wenn bis dahin aufgrund der Entwicklung der Messwerte nicht gewährleistet werden kann, dass man den Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel einhält, werden demnach Flächen-Fahrverbote für Euro-5-Diesel in den Luftreinhalteplan aufgenommen. Das würde ab 1. Juli in Kraft treten. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft.
Im Streit um Fahrverbote in Stuttgart hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Antrag auf Beugehaft gegen Ministerpräsident
Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (
CDU) gestellt, um das flächendeckende Fahrverbot für Euro-5-Diesel durchzusetzen. Seit dem vergangenen Januar gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt.