In ihrer Koalitionsvereinbarung bezeichnen beide Seiten die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Familienbetriebe als wichtiges Anliegen. Ziel sei es, die im bundesweiten Vergleich schlechte Einkommenssituation der Landwirte in dem Bundesland zu verbessert.
Ausdrücklich verweisen Grüne und
SPD auf die Entscheidungsfreiheit der Landwirte: „Inwieweit die Wettbewerbsfähigkeit über die Kostenführerschaft, die Qualitätsführerschaft oder die Einkommenskombination zu erreichen ist, entscheidet die landwirtschaftliche Unternehmerfamilie selbst“, heißt es in dem Papier.
Mehr Flexibilität will man den Betrieben bei der Erhaltung des Grünlandes einräumen. Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer Haltungskennzeichnung bei frischem Fleisch und einer weiteren Unterstützung des Ökolandbaus, dem ein besonderes Potential in der heimischen Landwirtschaft zugeschrieben wird.
Bei der
Düngeverordnung setzt Grün-Schwarz auf praxisnahe Regelungen. Auch bei anderen Emissionsschutzmaßnahmen müssten das Verursacherprinzip und die regionale Belastungssituation berücksichtigt werden. Möglich bleiben müsse ein effektiver
Pflanzenschutz in der Landwirtschaft. Den Pflanzenbau will man weiter gentechnikfrei halten.
„Maßvoll erhöhen“ wollen Grüne und
CDU den Spielraum für eine Übertragung von Mitteln aus der Ersten in die Zweite Säule; genannt werden „circa 6 Prozent“. Diese Mittel sollen „landwirtschaftsbezogen“ für die Weiterentwicklung der Tierhaltung und Agrarumweltmaßnahmen eingesetzt werden. Perspektivisch sollen mehr Gelder bereitgestellt werden für gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft, die nicht über den Markt entlohnt werden.