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Sie kritisieren, dass der Wirkstoff nun ohne weitere Überprüfung bis 2015 genutzt werden darf. Sie wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Schlussfolgerungen diese aus den Ergebnissen des staatlichen argentinischen Forschungsinstituts Conicet zieht, wonach Glyphosat an Frosch- und Hühnerembryonen Entwicklungsstörungen, Schädigungen und Missbildungen hervorgerufen habe.
Ferner wird gefragt, ob der Bundesregierung bekannt sei, dass bereits die Vorgängerbehörde des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (BVL), die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA), 1998 den seinerzeit zuständigen EU-Behörden über Studien zu Glyphosat berichtet habe, bei denen embryonale Missbildungen festgestellt worden seien, zum Beispiel am Skelett oder inneren Organen, und dass diese Studien dem BBA von den Firmen vorgelegt worden seien, die die Zulassung von Glyphosat beantragt hätten.
Wissen wollen die Grünen unter anderem auch, welche Menge an glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln seit 1990 in Deutschland ausgebracht wurde. (hib/AgE)