Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts werde zwar anerkannt, daraus würden jedoch falsche Schlüsse gezogen, betonte der landwirtschaftspolitische Sprecher Benjamin Raschke am Sonntag in einer Mitteilung.
Die Tiere sollten mit ausgestreckten Gliedmaßen ruhen können. Für Jungsauen müssten die Kästen mindestens 200 mal 65 Zentimeter messen, Altsauen sollten mindestens 200 mal 70 Zentimeter Platz haben. In der Säugezeit stehen die Tier etwa 123 Tage in den Boxen.
Das Ministerium wolle jedoch grundsätzlich an der bisherigen Praxis festhalten, kritisierte Raschke unter Hinweis auf die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage. Förderungen für den Um- und Neubau für eine tiergerechte Haltung seien nicht geplant. Dem
Agrarministerium liegen demnach keine Angaben vor, wie viele Sauen in Kästen gehalten werden.