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27.07.2021 | 05:00 | Windenergie 

Grüne in Mecklenburg-Vorpommern wollen Gemeinden an Windkraft-Erträgen beteiligen

Schwerin - Die Bündnisgrünen wollen die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern an den Gewinnen der Windkraft vor Ort besser beteiligen, um die Akzeptanz zu erhöhen.

Windkraft
Grüne wollen Gemeinden an Erträgen der Windkraft beteiligen. (c) proplanta
Denkbar sei eine Beteiligung in Höhe von zwei Prozent der Erträge, sagte der Spitzenkandidat von Bündnis 90/Die Grünen zur Landtagswahl am 26. September, Harald Terpe, der Deutschen Presse-Agentur.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien müsse wieder Fahrt aufnehmen, um die Klimaziele zu erreichen. Ihm sei bewusst, dass es im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern Widerstände gegen immer mehr Windräder gebe. Es zeige sich aber, dass die Akzeptanz dort größer sei, wo die Menschen an den Erträgen beteiligt seien.

Zu klären werde sein, ob die angestrebte Beteiligung per Bundes- oder Landesgesetz verankert werden müsse. Dabei müsse zudem geregelt werden, dass eine solche Ertragsbeteiligung auch beim Repowering eingeführt werden könne, also dem Aufrüsten veralteter Windanlagen.

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz des Landes MV habe bisher kaum positive Ergebnisse gebracht, weil es nicht konsequent vorangebracht werde, kritisierte Terpe. Überhaupt habe die Politik in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Bedingungen für Investitionen in Windkraft aktuell unattraktiv seien. Das müsse geändert werden. «Man muss es ernst meinen», meinte Terpe.

Das Gesetz ist vor fünf Jahren verabschiedet worden und hat bisher erst bei einem Windpark Anwendung gefunden, wie Energieminister Christian Pegel (SPD) einräumte. Dennoch widersprach er Terpes Kritik. «Es wird auf alle Vorhaben angewandt, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, also ab 28. Mai 2016, beantragt wurde. Konsequenter lässt sich ein Gesetz nicht voranbringen», betonte der Minister.

Es seien seither aber nur wenige Anlagen genehmigt worden, für die zudem großteils eine Übergangsregelung gegolten habe. Zwei Windparks seien vom Gesetz ausgenommen worden, weil sich die Investoren mit der Gemeinde auf eine höhere Beteiligung geeinigt hätten.

An vier weiteren Standorten seien Ausnahmen erteilt worden, weil die Anlagen zu Forschungszwecken dienten. «Hemmschuh sind vor allem die langen Genehmigungsverfahren, deren Vereinfachung die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns auf Bundesebene immer wieder einfordert, und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten», so Pegel weiter.

Aktuell lägen dem Energieministerium 97 Anzeigen für Vorhaben vor, die dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz unterlägen. Ihnen fehle jedoch bislang größtenteils die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beziehungsweise ein Zuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur.

Wie Pegel weiter sagte, hat der Bund im Erneuerbare-Energien-Gesetz jetzt ebenfalls eine Möglichkeit zur kommunalen Beteiligung an Windparks geregelt. Damit würden den Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern um Windenergieanlagen 0,2 Cent pro Kilowattstunde angeboten. Bei einem erzielbaren Preis von sechs Cent sei das mehr als Terpe vorschlage.

Auch die Linke meint, der von Terpe vorgeschlagene Weg sei ein Schritt zurück. So würden nach diesem Modell lediglich die Gemeinden profitieren, Ziel sollte es aber sein, die Menschen direkt zu beteiligen, sagte die energiepolitische Sprecherin der Linken im Landtag, Mignon Schwenke.
dpa/mv
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