Die Düngebehörde als Kontrollinstanz solle daher dem Umweltministerium unterstellt werden statt sie unter dem Dach der
Landwirtschaftskammer zu belassen, forderte die Grünen-Abgeordnete Miriam Staudte. «Nur so können mögliche Interessenkonflikte vermieden werden», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.
«Es kann nicht angehen, dass nach vielen Jahren mit teils horrenden Stickstoffüberschüssen in Niedersachsen der geltende Strafrahmen bei Verstößen gegen das
Düngerecht nicht ausgeschöpft wird», monierte die Agrarpolitikerin. «Im Interesse der vielen korrekt wirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirte braucht es konsequentere Sanktionen für überführte Düngesünder.»
Dem jüngsten Nährstoffbericht zufolge brachten die
Bauern in der Düngeperiode 2018/19 knapp 31.000 Tonnen mehr Stickstoff auf Äcker und Grünland als die Pflanzen brauchten.
Die Grünen wollten daher vom
Agrarministerium wissen, welche Strafen verhängt wurden. Das Ergebnis: Im Jahr 2018 gab es 84 Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Düngeobergrenze.
Obwohl Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich seien, habe jedes zweite Bußgeld aber weniger als 1.500 Euro betragen, so die Grünen. Bei Düngereinträgen in Gewässer sei sogar die Hälfte der Verfahren eingestellt worden.
Das
Landvolk erklärte auf Anfrage, dass ihm eine Statistik über die Verstöße nicht vorliege. Ob die Düngebehörde das Strafmaß genügend ausschöpfe, lasse sich daher nicht sagen. Allerdings gebe es im Düngerecht viele Vorschriften und Meldefristen, aus denen sich «unbeabsichtigte Fehlerquellen, die sicherlich häufig im Bereich der Bagatellgrenze liegen», ergäben. Zu berücksichtigen sei auch, ob ein
Betrieb zum ersten Mal oder wiederholt auffällig geworden ist.
«Anders liegen die Dinge zweifelsfrei, wenn jemand vorsätzlich seinen Pflichten nicht nachkommt oder grob fahrlässig falsche Angaben macht», teilte der Verband mit. Transparenz sei dem Landvolk daher im Sinne der korrekt meldenden Mitglieder wichtig. Laut
Landwirtschaftsministerium gab es im Jahr 2018 bei rund jedem zehnten der 29.500
Agrarbetriebe düngebedingte Beanstandungen.
Die Düngeregeln zum Schutz des Grundwassers sind vielen Bauern ein Dorn im Auge. Monatelang hatten sie zuletzt dagegen protestiert, die Vorgaben wie von der Europäischen Union gefordert zu verschärfen. Der
Bundesrat hatte die neue
Düngeverordnung im März dennoch gebilligt - ohne Zustimmung aus Niedersachsen. Mit Unterstützung des Landvolks haben acht Landwirte gegen die neuen Auflagen geklagt.
Während der Stickstoffüberschuss in der vergangenen Düngeperiode im Vergleich zum Vorjahr geringer geworden war, stieg der Phosphatüberschuss an. «Wir müssen weiter daran arbeiten, dass wir eine bedarfsgerechte Düngung hinbekommen», sagte Heinz-Hermann Wilkens von der Düngebehörde daher im Februar.
Fünf Landkreise lagen sowohl beim Stickstoff als auch beim
Phosphat über den Kontrollwerten: Cloppenburg, Vechta, Rotenburg/Wümme, Oldenburg und Grafschaft Bentheim. Besonders Cloppenburg und Vechta überschritten beide Werte deutlich. Das Emsland und das Ammerland konnten die Stickstoffgrenze von 170 Kilogramm pro Hektar dagegen anders als in den Vorjahren knapp einhalten.