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02.11.2021 | 19:51 | Neonicotinoide 

Grüne üben Kritik an Insektengift-Einsatz im Zuckerrübenanbau

Hannover - Die Grünen-Fraktion im Landtag kritisiert den Einsatz eines eigentlich nicht mehr zugelassenen Insektengifts beim Zuckerrübenanbau in Niedersachsen.

Zuckerrüben
(c) proplanta
Wegen eines Virusbefalls in vielen Zuckerrübenkulturen hatte es eine Notfallzulassung der so genannten Neonicotinoide - kurz Neonics - gegeben. Diese sind seit 2018 in der Europäischen Union nicht mehr zugelassen.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurde das mit dem als bienenschädlich angesehenen Wirkstoff gebeizte Saatgut auf fast 19.000 Hektar angebaut. Das entspricht 19 Prozent der rund 100.000 Hektar Gesamtanbaufläche für Zuckerrüben in Niedersachsen.

Von einem punktuellen Einsatz in schädlingsbefallenen Hotspots könne damit keine Rede sein, kritisierte die agrarpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Miriam Staudte: «Hier wird versucht, den großflächigen Einsatz der verbotenen Neonicotinoide wieder salonfähig zu machen.»

Staudte bemängelte, dass sich bei Kontrollen gezeigt habe, dass es viele Verstöße gegen die Auflagen gegeben habe. So sei gegen die Auflage, am Feldrand einen Streifen von 45 Zentimetern freizulassen, wo kein gebeiztes Saatgut eingesetzt werden darf, bei einem Drittel der Fälle verstoßen worden.

Auch die Auflage, keine Pflanzen zwischen den Rüben zum Blühen bringen zu lassen, sei in vielen Fällen nicht eingehalten worden. Es gebe scheinbar wenig Problembewusstsein, dass die Giftstoffe, die mit dem gebeizten Saatgut in den Boden gelangen und von anderen Pflanzen aufgenommen werden können, über die Blüten Insekten vergiften können, sagte Staudte.

Er stelle die genannten Daten nicht in Frage, sagte dazu Heinrich-Hubertus Helmke, Geschäftsführer des Dachverbands Norddeutscher Zuckerrübenanbauer (DNZ). Die Auflagen seien allerdings für die meisten Landwirte zu anspruchsvoll. Ein Randstreifen von 45 Zentimeter lasse sich zum Beispiel bei der Aussaat gut einhalten.

Drei Monate später sei die Rübe gewachsen und dicker geworden. «Die wachsen dann in den Randstreifen rein.» Auch die Auflage, eine Anbaufläche von blühendem Unkraut frei zu halten, sei nicht zu 100 Prozent einzuhalten. Viele Landwirte hätten daher auch kein Interesse daran, die Neonics einzusetzen. Für das kommende Jahr werde es auch keine Notfallzulassung geben.

In der Konsequenz müssten dann andere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Diese würden allerdings gespritzt, während bei den Neonicotinoiden nur das Saatgut selber mit dem Insektengift gebeizt sei. Das Spritzen sei damit die schädlichere Variante.

Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums sagte unter anderem dazu, dass die Detailauswertung zu den Beanstandungen derzeit noch unvollständig sei. Bei den Kontrollen im Anschluss an die Aussaat wurde ab Anfang April vor allem die Einhaltung des vorgegebenen Mindestabstandes zum Ackerrand kontrolliert.

Bei 7 von 22 Proben aus den Randreihen wurde bei der Aussaat von gebeiztem Saatgut der Abstand von 45 Zentimetern zum Rand nicht eingehalten.  Das nicht verbrauchte gebeizte Saatgut ist dem Ministerium zufolge an die Nordzucker AG zurückgegeben und dort fachgerecht entsorgt worden.

Landwirte, die sich an die Auflagen nicht gehalten haben, haben laut Ministeriumssprecherin Ordnungswidrigkeiten begangen. Ihnen drohe ein Bußgeld. Auch mit Blick auf die Direktzahlungen der EU könne es Sanktionen geben.
dpa/lni
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