Sowohl der
Agrarausschuss als auch der Umweltausschuss des Bundesrates haben sich diese Woche einstimmig dafür ausgesprochen, zu dem vom
Bundestag beschlossenen Direktzahlungen-Durchführungsgesetz nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist sicher, dass die Länderkammer bei ihrer nächsten Sitzung am 13. Juni endgültig grünes Licht geben wird. Das Gesetz muss bis zum 1. August 2014 im Bundesgesetzblatt stehen, um die Anforderungen der
EU-Kommission an die Umsetzung der Reform zu erfüllen.
Der Umweltausschuss empfiehlt zudem eine Entschließung, in der die Länder neben ihrer Zustimmung zum Gesetz ihre Unzufriedenheit mit dem Greening ausdrücken sollen. So werde mit dem Direktzahlungen-Durchführungsgesetz die Möglichkeit nicht ausgeschöpft, „das Greening in Deutschland wirkungsvoll umzusetzen“, heißt es in der mehrheitlich beschlossenen Empfehlung. Darin bedauern die Länder, dass auf ökologischen Vorrangflächen eine Düngung mit Mineraldünger und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erlaubt werden.
Kritisch wird auch die Zulassung des Zwischenfruchtanbaus auf Vorrangflächen bewertet. Die Vorgaben verhinderten, dass der Zwischenfruchtanbau einen nachhaltigen Beitrag zur
Biodiversität leisten könne. Greening zur Halbzeit. (AgE)