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08.07.2010 | 08:00 | Biopatente 

Grundsatzentscheidung zum Brokkoli-Patent erwartet

Die enormen Entwicklungen in der Züchtung sind bislang maßgeblich durch den Wettlauf um die besten Sorten, Rassen und Züchtungsverfahren erreicht worden.

Brokkoli
(c) proplanta
Stillstand durch die Schaffung von Monopolen, wie sie das Patentrecht auslösen kann, sind das Aus für eine lebendige mittelständige Züchtungsbranche, wie wir Sie in Europa glücklicherweise noch haben.“

Dies sagte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Staatssekretärin im Bundeslandwirtschafts­ministerium Julia Klöckner. Anlass war die am 20. Juli 2010 bevorstehende Grundsatzentscheidung des Europäischen Patentamtes zum so genannten Brokkoli-Patent.

BMELV und DBV sprachen sich gemeinsam für die freie Verfügbarkeit von genetischen Ressourcen und Züchtungsverfahren aus. Sonnleitner betonte, dass sich Investitionen in Forschung und insbesondere in die Züchtung lohnen müssen. Bei den Bauern stoße es aber auf Unverständnis, dass mit dem Patentrecht ein System in die Landwirtschaft und Züchtung übertragen werde, dass seine Ursprünge im Bereich der Technik also der toten, statt der lebenden Materie hat.

Sonnleitner begrüßte das von Prof. Dr. Peter Feindt vorgestellte Gutachten des Beirates für Biodiversität beim BMELV, dass den Besonderheiten der biologischen Prozesse im Patentrecht nicht ausreichend Rechnung getragen würde.

Das Gutachten kommt ebenso wie der DBV ganz klar zu dem Ergebnis, dass Innovationen durch die Erteilung von Biopatenten gehemmt würden. Mit Blick auf das vor dem Europäischen Patentamt anstehende Grundsatzverfahren zum Brokkoli-Patent erhofft sich Sonnleitner klare Regeln. Klassische Züchtungsverfahren sollten auch zukünftig nicht mit technischen Elementen „garniert“ und damit patentiert werden. Landwirte sollten in erster Linie Lebensmittel produzieren und nicht Anwälte konsultieren. (DBV)


Hintergrund: Biopatente

Für neue Erfindungen werden Patente erteilt. Wer ein Patent hat, erhält das Recht, diese Erfindung anderen nur gegen Gebühr zur Verfügung zu stellen - oder gar nicht. Es gibt auch sogenannte Biopatente, die das Europäische Patentamt vergibt: auf Pflanzen oder Tiere, wenn es nicht direkt um eine Pflanzensorte oder Tierrasse geht, auf biologisches Material, das über ein technisches Verfahren isoliert oder produziert wird, und um biotechnische Verfahren.

Auf Pflanzensorten und Tierrassen selbst gibt es dagegen keine Patente. Union und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass es kein Patentrecht für Nutztiere und Nutzpflanzen geben soll. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), Bauern, Umweltschützer und Tierschützer warnen davor, dass die Patentierung durch die Hintertür eingeführt werden könnte.

Umstritten ist die Frage, wie weit ein Patent reicht: Wo ist die Grenze zwischen einem Kreuzungsverfahren - also im wesentlichen biologisch - und einem technischen Verfahren, das patentiert werden kann. (dpa)
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