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21.02.2013 | 11:34 | Gebäuderückbau 

Erster Härtefall im Rückbauprogramm genehmigt

Schwerin - In den Jahren 2012 und 2013 stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 3 Mio. Euro für die Beräumung devastierter Flächen (Grundstücke mit ruinöser Bausubsanz) in ländlichen Räumen sowie für die Beratung und Information bereit.

Ruine
(c) proplanta
Neben den landeseigenen Flächen können in sehr begrenztem Umfang auch Härtefälle gefördert werden. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus versichert, gerade in schwierigen Fällen zu helfen.

Als erste Maßnahme dieser Härtefallregelung wird derzeit in Brüel ein ehemaliges Wohnhaus mit knapp 25.000 Euro Landesmitteln zurückgebaut. Das Gebäude befindet sich in einem ruinösen Zustand und droht auf die stark befahrene Schweriner Straße zu stürzen, so dass diese schon halbseitig gesperrt werden musste. Es besteht akuter Handlungsbedarf, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Ein Grundstückseigentümer kann jedoch nicht in die Pflicht genommen werden, da es sich um ein herrenloses Grundstück handelt.

Das Land finanziert den Rückbau in voller Höhe aus dem Rückbauprogramm zur Sanierung devastierter Flächen. So kann sowohl die Gefahr beseitigt als auch die beräumte Grundfläche wiederverwendet werden, was dem sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu Gute kommt. (PD)
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