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14.04.2016 | 02:36 | Glyphosat-Zulassung 

Härtere Auflagen für Glyphosat-Einsatz?

Straßburg - Der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat sollte nach dem Willen des Europaparlaments nur für sieben Jahre zugelassen werden.

Glyphosat-Zulassung in der EU
Der Unkrautvernichter Glyphosat steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Europa steht vor der Entscheidung, ob die Substanz erneut zugelassen werden soll. Das Europaparlament meint ja - mit Einschränkungen. (c) proplanta
Die EU-Kommission hatte eine Neuzulassung für 15 Jahre vorgeschlagen. Zudem verlangten die Abgeordneten am Mittwoch in Straßburg mehr Auflagen für den Glyphosat-Einsatz - die Resolution ist allerdings nicht bindend.

Die Parlamentarier wollen das Mittel beispielsweise für Hobbygärtner verbieten und den Einsatz in öffentlichen Parks, Grünanlagen oder auf Spielplätzen untersagen. Als «inakzeptabel» verurteilten sie die Praxis, Pflanzen vor der Ernte mit Glyphosat abzutöten und die Reifung zu beschleunigen.

Die Abgeordneten forderten zugleich mehr Informationen über mögliche gesundheitsschädliche Wirkungen von Glyphosat - das Mittel steht im Verdacht, Krebs zu erregen.

Die FDP-Europaabgeordnete Gesine Meißner bedauerte das Ergebnis der Abstimmung. Die öffentliche Debatte sei «auf der Basis von Emotionen und Panikmache statt wissenschaftlicher Informationen geführt» worden. Peter Liese von der CDU nannte die Forderungen des Parlaments hingegen einen «ausgewogenen Kompromiss». «Ein sofortiges Verbot könnte dazu führen, dass noch giftigere Substanzen eingesetzt werden», meinte er.

Martin Häusling (Grüne) erklärte, seine Partei setze sich zwar weiterhin für ein Komplettverbot ein, ein Verbot von privater Nutzung und Beschränkungen für den Einsatz vor der Ernte seien jedoch «wichtige Erfolge». «Vor einigen Wochen wäre eine solche Abstimmung undenkbar gewesen. Der Widerstand gegen Glyphosat wächst.»

Umwelt- und Verbraucherschützer kritisierten den Beschluss als zu schwach. Greenpeace befürwortete zwar den Ruf nach harten Auflagen für den Glyphosat-Einsatz, bemängelte aber, diese reichten nicht aus. «Ein Verbot in Städten und Gärten würde keine großflächige Verunreinigung von Lebensmitteln, Wasser, Boden und Luft verhindern», kommentierte etwa Franziska Achterberg von Greenpeace.

Der Beschluss des EU-Parlaments ist rechtlich nicht verbindlich, weil die Entscheidung von nationalen Experten der EU-Staaten getroffen wird. Diese ist frühestens im Mai zu erwarten. Die aktuelle Zulassung läuft noch bis Ende Juni. Falls es in diesem Gremium keine absolute Mehrheit gibt, ist die Kommission am Zug.

Die Bundesregierung will einer Neuzulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat in der EU nur unter Auflagen zustimmen. Berlin werde nur grünes Licht geben, «wenn sichergestellt wird, dass alle Risiken bei der Anwendung von Glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf ein vertretbares Maß reduziert werden», teilte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in Berlin mit. Der Wirkstoff stecke in vielen Pflanzenschutzmitteln und werde zu oft eingesetzt.

Glyphosat wird seit den 70er-Jahren nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch von Privatleuten zur Unkrautvernichtung verwendet. Seit Ablauf des Patents im Jahr 2000 wird es nach Angaben des Parlaments von verschiedenen Herstellern vertrieben. Hunderte Pflanzenschutzmittel enthielten Glyphosat und seien in Europa zugelassen. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit hatte in einem Gutachten grünes Licht für die Verlängerung der Zulassung gegeben.
dpa
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