Die
EU-Kommission hat das Insekt mit dem lateinischen Namen
Acheta domesticus als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Wie die Brüsseler Behörde am vergangenen Freitag (11.2.) erläuterte, darf die auch als Heimchen bezeichnete Grillenart als Ganzes - entweder gefroren oder getrocknet - und als Pulver veräußert werden. Die Mitgliedstaaten hatten ihre Zustimmung zur Zulassung der Hausgrille bereits Ende vorigen Jahres erteilt, nachdem die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (
EFSA) zu dem Schluss gekommen war, dass der Verzehr dieses Insekts für die vom antragstellenden Unternehmen angegebenen Verwendungszwecke unbedenklich sei.
Der Kommission zufolge müssen Produkte, die dieses neuartige Lebensmittel enthalten, in geeigneter Weise gekennzeichnet werden. Dies betrifft insbesondere den Hinweis auf mögliche allergische Reaktionen. Die EU-Behörde verwies mit Blick auf die Zulassung auch auf Stellungsnahmen der
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Diese habe wiederholt festgestellt, dass Insekten eine „nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit hohem Fett-, Protein-, Vitamin-, Ballaststoff- und Mineralstoffgehalt“ seien.
Insekten seien ein wesentlicher Teil der
Ernährung von Hunderten Millionen Menschen auf der ganzen Welt. Zudem erinnerte die EU-Kommission daran, dass Insekten auch im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie als alternative Proteinquelle genannt würden. Ihre Verwendung solle den Übergang zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem in der Europäischen Union erleichtern.