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16.08.2016 | 10:06 | Patent auf Tiere 
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Hessen erhebt Einwendung gegen Patent auf Lachse

Wiesbaden - Das Hessische Umweltministerium hat eine offizielle Einwendung gegen ein neuerliches Patent auf Tiere – hier Lachse erhoben.

Patent auf Tiere?
(c) Bill Perry - fotolia.com
Auf diesem Wege können nicht am Verfahren Beteiligte sich gegenüber dem Europäischen Patentamt (EPA) äußern, wenn sie Gründe sehen, die die Erteilung eines Patentes verhindern könnten.

Das Europäische Patentamt will ein Patent auf Lachse erteilen, die mit bestimmten Pflanzen gefüttert wurden (EP 1965658). Patentiert werden sollen die Fische selbst sowie das Fischöl. Lebensmittel, die von diesen Lachsen stammen, sollen einen erhöhten Gehalt an Omega-3-Fettsäuren aufweisen, die oft als gesundheitlich wertvoll bezeichnet werden. Die Idee hinter diesem Patent ist nicht neu: Man weiß, dass auch der Gehalt an derartigen Fettsäuren in der Milch je nach Futter variieren kann.

„Tiere sind keine menschliche Erfindung! Sie sind Mitgeschöpfe und nicht etwa durch eine neue Problemlösung oder Methodik entstanden. Patentierungen machen Sinn im Zusammenhang mit neuen, technischen Leistungen oder Verfahren – dies sind weder Pflanzen noch Tiere!“, so Staatssekretärin Tappeser heute in Wiesbaden. „Sollen jetzt Tiere Erfindungen werden, weil sie bestimmte Futtermittel gefressen haben? Wie weit will das Europäische Patentamt noch gehen?!“

Staatssekretärin Dr. Tappeser fordert die Bundesregierung auf, sich endlich nachhaltig gegen die Aushöhlung des Europäischen Patentabkommens durch das Europäische Patentamt einzusetzen.

Hintergrund:

Bis 1980 gab es einen weltweiten Konsens, dass Pflanzen und Tiere nicht patentfähig sind. Erst nach 1980 war eine Patentierung von Tieren beim amerikanischen Patentamt möglich.

1992 wurde erstmals ein Patent auf lebende Tiere in Europa vergeben. Patente auf Tiere waren und sind von Anfang an hoch umstritten gewesen. Dies hat zum einen ethisch-moralische Gründe: Tiere werden als fühlende Mitgeschöpfe gleichgesetzt mit technischen Verfahren. Zum anderen gibt es aber auch „harte“ juristische Gründe: Nach den eigenen Statuten des Europäischen Patentabkommens, das in 38 Mitgliedsstaaten gilt, sind Patente auf Pflanzensorten und Tierarten ebenso wie auf die konventionelle Zucht von Pflanzen und Tieren eigentlich verboten.

Das Europäische Patentamt, das sich selbst durch die Erteilung von Patenten finanziert, hat es in den letzten Jahren aber geschafft, diese Verbote weitgehend zu unterlaufen und damit wirkungslos zu machen: Das EPA hat schon mehr als 1.000 Patente auf gentechnisch veränderte Labortiere erteilt, aber auch konventionell gezüchtete Nutztiere wurden bereits patentiert. So wurde 2008 ein Patentantrag der Firma Monsanto auf Schweinezucht bewilligt (EP 1651777). Ebenfalls 2008 wurde ein Patent auf die Auswahl von Kühen und Schweinen zur Zucht erteilt (EP 1506316). 2007 gab es ein Patent auf Zucht von Milchkühen (EP 1330552), 2015 ein Patent auf Austern (EP 2184975).

Am 27. Juni 2013 änderte der Deutsche Bundestag das Deutsche Patentgesetz so, dass Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht nicht mehr möglich sind. Dies hatte aber keinerlei Auswirkung auf die Rechtspraxis des Europäischen Patentamtes.

In einer Resolution des Europäischen Parlaments, die von einer großen Mehrheit der Abgeordneten unterstützt wird, wurde am 17.12.2015 eindeutig Stellung bezogen gegen Patente aus konventioneller („im Wesentlichen biologischer“) Züchtung. Die Abgeordneten fordern, dass die bereits bestehenden Verbote in den Patentgesetzen, die Tiere, Pflanzen und im Wesentlichen biologische Verfahren „zur Züchtung“ ausdrücklich von der Patentierung ausnehmen, nicht länger durch eine falsche Rechtsauslegung des Europäischen Patentamts (EPA) unterlaufen werden dürfen.
umwelt-hessen
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Kommentare 
Martin Wilming schrieb am 17.08.2016 08:01 Uhrzustimmen(39) widersprechen(46)
Etwas mehr Sachlichkeit würde der Debatte um 'Patente auf Leben' sehr gut tun. Ich habe die Akte EP 1 965 658 angeschaut. Die vom EPA für erteilbar erachteten Ansprüche sind diese hier: https://register.epo.org/application?documentId=EUJPJGUS5711FI4&number=EP06817510&lng=en&npl=false Das Europäische Patentübereinkommen, auf dessen Basis das Europäische Patentamt Patente erteilen oder verweigern muss, sieht in Art. 53b vor: "Europäische Patente werden nicht erteilt für: [...] Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von [...] Tieren." Man muss also die Taxonomie beachten. Tierrassen bzw. 'animal varieties' sind von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht pauschal Tiere. Hier werden aber gerade keine Rassen beansprucht. Insofern greift dieser Ausschlussgrund nicht. Der zweite Patentierungsausschluss betrifft Züchtungsverfahren. Aber nichts an diesen Ansprüchen betrifft ein Züchtungsverfahren. Es geht um eine bestimmte Fütterung, aber sicher nicht um Züchtung. Auch dieser Ausschlussgrund greift also nicht. Man mag es sicher kritisch sehen, dass solche Ansprüche zur Erteilung kommen können. Wenn man diese Praxis aber ändern wollte, dann müsste man das Europäische Patentübereinkommen ändern anstatt eine falsche Rechtsauslegung zu beklagen. Der gültige Wortlaut von Art. 53b rechtfertigt eine Verweigerung solcher Ansprüche nicht, und Ansprüche ohne Rechtsgrundlage zurückzuweisen, ist schlicht nicht möglich.
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