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30.12.2016 | 14:13 | Entwicklungsplan ländlicher Raum 

Hessen: Internetseite bündelt Angebote für Frauen im ländlichen Raum

Wiesbaden - „Vom Strukturwandel im ländlichen Raum sind viele Bürgerinnen und Bürger in Hessen betroffen. Es ist der Hessischen Landesregierung daher ein großes Anliegen, die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur langfristig zu erhalten und zu stärken – immerhin wohnen hier drei Millionen Menschen, also fast die Hälfte der Hessinnen und Hessen“, sagte Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser.

Frauen auf dem Land
Neues Internetangebot bündelt die vielfältigen unterstützenden Angebote für Frauen im ländlichen Raum. (c) proplanta
„Für Frauen, die im ländlichen Raum leben, haben wir nun die vielfältigen Angebote des Landes Hessen übersichtlich auf unseren Internetseiten zusammengefasst. Das ist wichtig, denn Frauen sind heute stark gefordert, um den Ansprüchen von Beruf, Familie und Ehrenamt gerecht zu werden – gerade dort, wo es nur begrenzte Angebote der Betreuung, der Bildung oder der Mobilität gibt“, so die Staatssekretärin.

Unterstützt wurde das Umweltministerium  bei der Zusammenstellung der Informationen von den Netzwerkpartnerinnen des Arbeitskreises „Frauen im ländlichen Raum“ in Hessen.

Auf den Internetseiten werden Beratungseinrichtungen vorgestellt, die Hilfestellung für Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen leisten. Gleichzeitig wird eine Auswahl an Fördermaßnahmen vorgestellt, über die Frauen im ländlichen Raum besonders effizient Unterstützung erfahren können.

„Was wäre der ländliche Raum ohne die Tatkraft von Frauen? Sie sind unerlässlich für den Erhalt funktionierender Strukturen. Ich denke an die Fortführung und Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe oder ihr Engagement in unterschiedlichen Ehrenämtern, das den Zusammenhalt in der dörflichen Gemeinschaft stärkt“, so Dr. Tappeser weiter. 

Der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014 – 2020 (EPLR) greift genau dies auf. Er setzt einen Schwerpunkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Nichtdiskriminierung. Dabei geht es zum einen um den gleichberechtigten Zugang von Frauen zu Programmen und Initiativen, und zum anderen um die Unterstützung beim Erlernen neuer und erforderlicher Kompetenzen.

Der Arbeitskreis „Frauen im ländlichen Raum“ hat sich im Begleitausschuss zum EPLR formiert. Ihm gehören Vertreterinnen des Landfrauenverband Hessen, von Frauenbüros verschiedener Landkreise, der hessischen Kirchen und des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen an. „Der Arbeitskreis leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung hessischer Frauen, denn seine Mitglieder informieren, klären auf und sind wichtige Ansprechpartnerinnen“, sagte Dr. Tappeser.

„Frauen sind in den Gremien der Regionalentwicklung stark unterrepräsentiert. Sie nutzen die staatlichen Förderprogramme viel zu wenig. Dabei sind Frauen der Motor des ländlichen Raumes, besonders wenn es um die Zukunftsfragen wie die Daseinsvorsorge geht“, führte Hildegard Schuster, Präsidentin des Landfrauenverband Hessen e.V., aus. „Deshalb freue ich mich über die neu geschaffene Möglichkeit, mit diesem Internetauftritt Frauen stärker über die vorhandenen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren“.

Link zu den Internetseiten: https://umweltministerium.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/frauen-im-laendlichen-raum

Hintergrund:

Fast 82 Prozent Hessens sind ländlich geprägt. Rund die Hälfte der hessischen Bevölkerung wohnt im ländlichen Raum.

Der ländliche Raum ist geprägt von landschaftlicher Schönheit, bietet ein festes soziales Netzwerk und zugleich für einen Großteil der hessischen Bevölkerung zuverlässige und attraktive Arbeits- und Lebenswelten. Allerdings sind ländliche geprägte Gegenden auch im besonderen Maße vom Strukturwandel und von Abwanderungsprozessen betroffen.

Wesentliche Herausforderungen in der laufenden Förderperiode des EPLR 2014-2020 liegen im Informations- und Erfahrungsaustausch, dem Transfer von Kompetenzen sowie der Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur Entwicklung der Genderkompetenz unter Berücksichtigung des Nichtdiskriminierungsprinzips.
umwelt-hessen
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