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25.11.2009 | 19:05 | Generationswechsel  

Hofabgabeklausel weiterhin notwendig

Berlin - „Auch heute noch ist die Hofabgabeklausel im Sinne des Strukturwandels notwendig und sinnvoll", erklärt Gunther Hiestand, Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL).

Hofabgabeklausel
(c) proplanta
„Diese Verpflichtung stellt den strukturpolitisch notwendigen Generationswechsel sicher." Die seit 1956 bestehende Hofabgabeklausel wird derzeit kontrovers diskutiert, es heißt hier u.a., die Hofabgabe als Voraussetzung für eine Altersrente sei nicht mehr zeitgemäß. Viele Landwirte fordern eine Rente, die an ein bestimmtes Alter gebunden ist und nicht an die Übergabe des eigenen Hofes.

Bei der Hofabgabeklausel handelt es sich um die Verpflichtung der aus dem Erwerbsleben ausscheidenden LandwirtInnen, ihren Hof an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu übergeben. Die Übergabe dient als Leistungsvoraussetzung für das Beziehen einer Altersrente. „Dies ist ein positiver Anreiz für die LandwirtInnen. Dadurch erhalten fachlich hervorragend ausgebildete JunglandwirtInnen die Chance, einen funktionierenden Betrieb zu übernehmen und ihn zukunftsorientiert zu gestalten", ist Gunther Hiestand überzeugt. „Zudem kann diese Regelung der Überalterung in der Landwirtschaft entgegenwirken."

Der BDL fordert das Festhalten an der gesetzlich verankerten Hofabgabeverpflichtung. „Wir fordern, dass auch weiterhin hierfür Bundesmittel eingesetzt werden, um die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Hofabgabeverpflichtung einzubeziehen", so Gunther Hiestand. „Weniger als 10% der BetriebsinhaberInnen sind unter 35 Jahren. Daher erwarten wir politische Unterstützung für die deutschen JunglandwirtInnen." (BDL)
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