(c) proplanta Die bestätigt, dass Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eng mit einem bestimmten geographischen Gebiet verbunden sind: von den drei Vorgängen Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss mindestens einer dort stattfinden.
Um regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung zu schützen, werden Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) sowie garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) auf EU-Ebene seit 1992 registriert.
Ebenfalls mit "g.U." geschützt ist zudem ein Honig aus dem polnisch-litauischen Grenzgebiet. Dies ist das erste Mal, dass zwei Länder gemeinsam die Aufnahme eines Produkts in das Qualitätsregister beantragt haben. (eu-aktuell)
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