Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
02.02.2012 | 08:44 | Verbraucher 

Holsteiner Katenschinken geschützte Bezeichnung

Brüssel - Er wurde am Dienstag in das EU-Qualitätsregister aufgenommen und darf jetzt die offizielle Bezeichnung "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) tragen.

Schwein
(c) proplanta
Die bestätigt, dass Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eng mit einem bestimmten geographischen Gebiet verbunden sind: von den drei Vorgängen Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss mindestens einer dort stattfinden.

Um regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung zu schützen, werden Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) sowie garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) auf EU-Ebene seit 1992 registriert.

Ebenfalls mit "g.U." geschützt ist zudem ein Honig aus dem polnisch-litauischen Grenzgebiet. Dies ist das erste Mal, dass zwei Länder gemeinsam die Aufnahme eines Produkts in das Qualitätsregister beantragt haben. (eu-aktuell)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen

 Massive Flächenverluste in Bayern

 Umsatzsteuersätze: Union will Reform

 Union fordert Ergebnisse beim Bürokratieabbau