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19.12.2020 | 02:53 | Bundesratsbeschlüsse 

Homeoffice-Pauschale und Plastiktütenverbot vom Bundesrat beschlossen

Berlin - Keine Silvesterknaller in den Läden, bald weniger Plastiktüten und eine Steuerpauschale fürs Homeoffice - der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres einige Beschlüsse gefasst, die die Bürger unmittelbar spüren werden.

Gesetzliche Beschlüsse
Wegen der Corona-Pandemie hat man sich beeilt, trotzdem hat der Bundesrat in der letzten Sitzung 2020 viele Beschlüsse gefasst. Bei einigen drängte die Zeit: Sie sollen schon in zwei Wochen in Kraft treten. (c) proplanta
Jetzt geht die Länderkammer in eine längere Pause. Die nächste Sitzung ist erst für Mitte Februar geplant. Die wichtigsten Beschlüsse vom Freitag:

EEG-Reform: Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für einen schnelleren Ökostrom-Ausbau kann zum 1. Januar in Kraft treten. Sie soll unter anderem den Weiterbetrieb alter Windräder und Solaranlagen erleichtern, die nach 20 Jahren eigentlich nicht mehr gefördert werden sollten. Außerdem werden Hürden für den Neubau von Windkraft- und Solaranlagen abgebaut.

Silvesterknaller: In diesem Jahr dürfen vor Silvester keine Böller und Raketen mehr verkauft werden. So soll die Zahl der Unfälle reduziert werden, damit sich Krankenhäuser besser um die vielen Corona-Patienten kümmern können. Wer schon Knaller daheim hat, darf die theoretisch an den meisten Orten noch zünden, die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) raten aber davon ab. Auf bestimmten Plätzen gilt zudem ein Feuerwerksverbot.

Plastiktüten: Ab Januar 2022 sind Plastiktüten an Ladenkassen verboten. Das gilt für die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt, nicht aber für stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet. Manche Geschäfte bieten schon jetzt keine Einweg-Plastiktüten an der Kasse mehr an, sondern setzen auf Alternativen aus Papier, Pappkisten oder Stoff.

Homeoffice bei der Steuer: Wer während der Corona-Krise von zu Hause arbeitet, kann seine Ausgaben jetzt leichter in der Steuererklärung geltend machen. Pro Tag im Homeoffice kann man 5 Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Die Sonderregelung gilt für die Jahre 2020 und 2021. Allerdings zählt die Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1.000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1.000 Euro kommt, profitiert also von der Corona-Sonderregel.

Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld: Wenn der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstockt, bleibt dieser Zuschuss weiterhin steuerfrei.

Ehrenamt: Die steuerfreie Übungsleiterpauschale, von der etwa Jugendtrainer in Sportvereinen profitieren, steigt von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr. Zudem bleibt eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei und nicht nur - wie derzeit - bis zu einer Grenze von 720 Euro.

Bundeshaushalt: Der Bundesrat billigte den Bundesetat für 2021. Darin sind Ausgaben von fast einer halben Billion Euro vorgesehen - und neue Schulden von fast 180 Milliarden. Das liegt vor allem an weiterhin hohen Kosten durch die Corona-Pandemie. Der Bundestag hatte deshalb die Schuldenbremse im Grundgesetz ausgesetzt.

Schlachthöfe: In der Fleischindustrie gelten künftig strengere Vorschriften. Um Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen zu verhindern, ist ab Januar der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern verboten. Es soll keine Werkverträge mehr geben. Ausnahmen gibt es für mittelständische Wurst- und Fleischwarenhersteller zu bestimmten Zeiten, wie in der Grillsaison.

Altenpflege: Der Bundesrat gab grünes Licht für 20.000 neue Jobs in der Pflege, Hunderte zusätzliche Stellen in der Geburtshilfe und eine staatliche Finanzspritze für die Krankenkassen.

Stasi-Akten: Die Stasi-Akten wechseln ins Bundesarchiv, bleiben aber für Bürger, Medien und Wissenschaft zugänglich. So können Menschen auch weiterhin nachfragen, ob die Dokumente Informationen zur eigenen Person enthalten. Das soll künftig auch digital und an weiteren Standorten möglich sein.

Anwaltskosten: Bei juristischen Streitigkeiten müssen Verbraucher mit höheren Kosten rechnen. Sowohl die Gerichtskosten als auch die Mindestvergütung für Anwälte steigen. Bei einem Gang vor Gericht fallen auch Kosten für Entschädigungen von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern oder ehrenamtlichen Richtern an. Die genauen Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert - je höher desto teurer.

Adoptionen: Wer sein Stiefkind adoptieren möchte, muss sich künftig beraten lassen. Dabei gelten allerdings Ausnahmen für lesbische Paare, deren Wunschkind in ihre Ehe oder feste Partnerschaft hineingeboren wird. Gleichzeitig wurden Auslandsadoptionen auf eigene Faust grundsätzlich verboten.

Inkasso: Die Inkassogebühren sinken für Schuldner kleiner Beträge. Bei kleinen Forderungen von bis zu 50 Euro dürfen die Kosten für die Schuldner nicht mehr höher ausfallen als die Forderung selbst.

Insolvenzen: Überschuldeten Unternehmen und Verbrauchern wird der Neustart nach einer Insolvenz erleichtert. Sie werden künftig in der Regel bereits nach drei statt nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreit. Damit auch diejenigen profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage gerieten, gilt das rückwirkend für ab dem 1. Oktober beantragte Insolvenzverfahren.
dpa
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