Die Landtagsfraktionen von
SPD und Grünen kündigten am Freitag in Düsseldorf eine Klage vor dem höchsten NRW-Gericht an, weil sie ihre Rechte verletzt sehen.
Die Regierungsfraktionen von
CDU und FDP hätten einen Beweisantrag der beiden Oppositionsfraktionen auf Herausgabe von Telefondaten abgelehnt, erklärte SPD-Vizefraktionschef Christian Dahm.
Dabei gehe es um den Verdacht, dass NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) Einfluss auf laufende Ermittlungen zu dem vermeintlichen Hacker-Angriff auf Schulze Föckings Hof genommen habe. SPD und Grüne verlangen daher Einsicht in die Telefonverbindungen Biesenbachs, Schulze Föckings und der Staatsanwaltschaft Köln.
Die CDU hat eine andere Sichtweise: «SPD und Grünen haben heute Verstöße gegen Verfassungsrecht beantragt», kritisierte der Landtagsabgeordnete Klaus Voussem. «Diese Rechtsbrüche konnten wir nicht zulassen und haben die beiden Anträge deswegen ablehnen müssen.»
Auch ein Untersuchungsausschuss stehe nicht über dem Recht, sondern müsse den
Datenschutz wie jede staatliche und parlamentarische Einrichtung respektieren. Die beantragte Beweiserhebung sei durch den Auftrag des Ausschusses nicht gedeckt.
Ein Untersuchungsausschuss des Landtags durchleuchtet seit Sommer 2018, ob die Landesregierung die Öffentlichkeit bei der Aufklärung des vermeintlichen Hacker-Angriffs, der sich als Bedienungsfehler entpuppte, getäuscht und zu spät informiert habe. Biesenbach hatte kürzlich im Ausschuss bekräftigt, er habe keinerlei Einfluss auf die Ermittlungen genommen und auch keine Telefonate in dieser Absicht geführt.
Grünen-Fraktionschefin Monika Düker bemängelte, dazu gebe es aber weiterhin offene Fragen. «Mit der Ablehnung der Herausgabe der Verbindungsdaten missachten die Koalitionsfraktionen und der Justizminister den Untersuchungsauftrag des Landtags.» Augenscheinlich wollten CDU und FDP «einen angeschlagenen Minister schützen». Dahm betonte: «Wir werden die Hintergründe aufklären und dafür alle rechtlichen Mittel ausschöpfen.»
Aus Sicht der CDU mussten das Justiz- und das Umweltministerium ebenso wie die Staatsanwaltschaft Köln ihre alten Telefondaten von 2018 entsprechend dem Datenschutzrecht löschen. Zudem dürften Zeugen des Ausschusses nicht verpflichtet werden, bei ihrem Telefonanbieter Daten zur Nutzung ihrer privaten Handys zu recherchieren.