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08.11.2012 | 08:21 | Fleischmasse  

Industriefleisch darf nicht als Filet vermarktet werden

Mannheim - Hühner- und Putenfleisch aus industrieller Produktion darf nicht als «Filetstreifen, gebraten» vermarktet werden.

Putenfleisch
(c) proplanta
Diese Bezeichnung dürften nur Produkte aus natürlich gewachsenen Fleischstücken tragen, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Ansonsten sei sie irreführend (Az: 9 S 1353/11).

Die fraglichen Produkte eines Geflügelfleischproduzenten würden aus einer erkalteten Fleischmasse gewonnen, teilte das Gericht mit. Um als «Puten-» und «Hähnchen-Filetstreifen, gebraten» ausgewiesen zu werden, müssten sie aber aus natürlich gewachsenem Geflügelfleisch geschnitten sein.

Die Richter wiesen mit der Entscheidung vom 29. Oktober die Klage des Herstellers zurück und bestätigten ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Das Landratsamt Schwäbisch Hall hatte die Produktbezeichnungen gerügt und ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet, dieses hatte sich juristisch gewehrt. Das Urteil kann nicht angefochten werden. (dpa)
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