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30.10.2019 | 15:35 | Naturschutzauflagen 

Insektenschutz verursacht neuen Streit in der Bundesregierung

Berlin - In der Bundesregierung gibt es neuen Streit über den Insektenschutz in der Landwirtschaft.

Insektenschutz Landwirtschaft
Wegen geplanter schärferer Umwelt-Vorgaben brodelt es gerade unter vielen Landwirten. Da sorgt es zwischen den zuständigen Ministerien für weiteren Ärger, wie mit brisanten Gerichtsurteilen umzugehen ist. (c) proplanta
Anlass ist der Verzicht des Agrarministeriums auf Rechtsmittel gegen Urteile, die Schutzauflagen für die Zulassung mehrerer Pestizide einkassiert hatten. Das Umweltministerium hatte dagegen gefordert, wie noch bis Mittwoch möglich Berufung einzulegen, und warnte vor gravierenden Auswirkungen auf die Insektenwelt. Die Grünen warfen Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) vor, «fatale erstinstanzliche Urteile» gegen Umweltauflagen für Pestizide ohne Überprüfung zu schlucken.

Das Agrarministerium erläuterte am Mittwoch, es entspreche auch seiner Rechtsauffassung, dass es für eine Verpflichtung der Landwirte zur faktischen Aufgabe von mindestens 10 Prozent ihrer Ackerflächen keine gesetzliche Grundlage gebe. Klöckner habe daher entschieden, keinen Widerspruch einzulegen, sagte eine Sprecherin. Zuerst berichtete die «Süddeutschen Zeitung» (Mittwoch) darüber.

Konkret geht es um Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig von Anfang September. Geklagt hatten Pestizid-Hersteller gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das für Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln zuständig ist. Es untersteht dem Agrarressort. Das Gericht verpflichtete das BVL, die Genehmigungen ohne Auflagen zu erteilen, die das Umweltbundesamt erwirkt hatte - etwa zum Ausweisen von Schutzzonen. Dagegen hätte das BVL Berufung einlegen können.

Die Richter argumentierten unter anderem, die «Berücksichtigung unannehmbarer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt» sei nicht möglich. Es mangele an wissenschaftlichen Methoden zur Bewertung der Effekte, die von der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) anerkannt seien. Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte, es könne nicht im Sinne des Europarechts sein, wenn es den Auftrag zur Achtung der biologischen Vielfalt gebe, dies aber wegen fehlender Detailregeln nicht umgesetzt werden könne. So bedeutende Fragen sollten nicht durch erstinstanzliche Urteile geklärt werden.

Grünen-Agrarexperte Harald Ebner warnte, mit einem Verzicht auf die Berufung mache Klöckner die gesamte Arten- und Insektenschutzpolitik der Bundesregierung vollkommen unglaubwürdig. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) könne nur tatenlos zusehen.

Unabhängig davon hatte das Bundeskabinett ein Paket mit Regelungen beschlossen, die mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft durchsetzen sollen. Dazu gehört ein Verbot des umstrittenen Unkrautgifts Glyphosat Ende 2023. Der Einsatz von Schädlingsgiften soll auch insgesamt stark eingeschränkt werden. Das sieht ein «Aktionsprogramm» vor, das aber noch kein Gesetz ist, dies soll erst noch folgen. Gegen die Pläne gibt es massive Proteste von Landwirten.
dpa
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