In einem Bericht an den Landtag versicherte er, sämtliche vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss angeforderten Listen zu Telefonverbindungsdaten seien noch vorhanden und gesichert.
Der Bericht wurde dem Düsseldorfer Landtag am Montag kurz vor Biesenbachs zweiter Zeugenaussage im Untersuchungsausschuss zugeleitet. Im Mittelpunkt steht dort die Frage, ob der Minister bei seiner ersten Zeugenaussage im vergangenen Juli die Unwahrheit über ein Telefonat mit Ex-Agrarministerin Christina Schulze Föcking (
CDU) gesagt hat.
Der 71-Jährige kann sich nach eigener Aussage an kein Telefonat mit der damaligen Kabinettskollegin über laufende Ermittlungen auf ihrem Hof erinnern. Er hatte aber ein Telefonat mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt bestätigt, während der Chefermittler auf Schulze Föckings Hof einen vermeintlichen Cyber-Angriff aufklären wollte.
Der Justizminister ist in Erklärungsnot geraten, weil eine Liste mit seinen dienstlichen Telefonaten auch eine etwa einminütige Verbindung zum Apparat Schulze Föckings ausweist. In Biesenbachs aktuellem Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags heißt es: «Die Verbindungsdaten beinhalteten auch einen Verbindungsaufbau von dem Mobilanschluss des Ministers der Justiz zu dem Anschluss der Staatsministerin a.D. Schulze Föcking.»
Ob und worüber gegebenenfalls gesprochen wurde, ist allerdings nicht erwiesen. Die Daten seien dem U-Ausschuss am 14. November übermittelt worden, so Biesenbach. Die Staatsanwaltschaft sieht in einem «Telefonat unbekannten Inhalts» keinen Anlass für Ermittlungen wegen einer falschen uneidlichen Aussage des Ministers.
Die SPD-Opposition hatte Biesenbach Ende November im Landtag vorgeworfen, er habe Telefondaten noch hastig löschen lassen wollen, bevor der Untersuchungsausschuss weitere Beweise anfordere. Dass es überhaupt noch Sicherungskopien gebe, sei ausschließlich loyalen Staatsbeamten zu verdanken.
Der Minister hält in seinem Bericht dagegen, dass sein Haus alle Beweisbeschlüsse des Ausschusses umgesetzt, turnusmäßige Löschungen, die der
Datenschutz verlange, jeweils vorab angekündigt und die Auslegung der gesetzlichen Anforderungen sogar mehrfach zugunsten des Ausschusses weit ausgedehnt habe.