Anlässlich der Konferenz der Amtschefs der Länderagrarministerien warnten die Präsidenten vergangene Woche vor einseitigen Belastungen der
Betriebe in den neuen Ländern.
„Sollten die ostdeutschen Betriebsstrukturen nicht angemessen Berücksichtigung finden, wäre das Erreichen wichtiger EU-Ziele wie der Einkommenssicherung einer stabilenAgrarstruktur und der Umweltziele für eine gesamte Region eines Mitgliedstaates massiv gefährdet“, heißt es in einem gemeinsamen Papier der Verbandsspitzen. Darin wenden sich die Präsidenten insbesondere gegen Pläne für eine Kappung und
Degression der Direktzahlungen und warnen vor einer Benachteiligung ostdeutscher Betriebe.
Ihren Angaben zufolge wären bei einer Kappungsgrenze von 150.000 Euro im vergangenen Jahr 95 % der bundesweit betroffenen 1.876 Betriebe ostdeutsche gewesen. Auch eine mögliche weitere
Umverteilung von Mitteln auf die ersten Hektare würde laut den Verbandspräsidenten zu einem massiven Abfluss von EU-Mitteln aus einzelnenRegionen führen. So könnten bei einer möglichen Umverteilung von 12 % der Mittel statt der aktuell 82,2 Mio. Euro bis zu 130 Mio. Euro aus Ostdeutschland abfließen. Durch solche Maßnahmen würden die ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebe wirtschaftlich geschwächt und
Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze im ländlichen Raum gefährdet, so die Befürchtung.
Darüber hinaus kritisieren die Bauernpräsidenten, dass mit steigenden Umweltanforderungen die einkommens- und betriebsstabilisierende Wirkung der Direktzahlungen geschmälert würde. Bereits heute entstünden den Betrieben durch die geltenden Anforderungen Wettbewerbsnachteile in Höhe von 246 Euro/ha.
„Ohne ein verlässliches Einkommen über die Basisprämie sind auch die geforderten Investitionen in Klima-, Arten-, Tier- und
Umweltschutz nicht möglich“, geben die Bauernpräsidenten zu bedenken und fordern einen Erhalt der Basisprämie mindestens auf dem aktuellen Niveau.
Schließlich mahnen die Ost-Verbände eine EU- und deutschlandweit einheitlicheAusgestaltung der Eco-Schemes an. Die dabei zu erbringenden
Umweltleistungen müssten einfach und praktikabel sein. Vor allem müssten die Gemeinwohlleistungen verlässlich vergütet werden und dürften nicht zu Lasten der Einkommenswirksamkeit gehen. Erreicht werden könne dies mit einem Betriebsprämienmodell und einer prozentualen Begrenzung der Mittel je Betrieb.