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16.04.2019 | 00:35 | Auflagen bei EU-Agrarzahlungen 

Keine Ausnahmen für Kleinbetriebe bei Umweltauflagen

Luxemburg - Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ist dagegen, kleine Betriebe bei den EU-Agrarzahlungen von der Bindung an Umweltauflagen auszunehmen.

Umweltauflagen bei EU-Agrarzahlungen
(c) proplanta
«Am Ende geht Umwelt und Klimaschutz alle etwas an, und das ist auch keine Frage der Betriebsgröße», sagte die CDU-Politikerin am Montag am Rande eines Treffens mit ihren EU-Kollegen in Luxemburg. Die EU-Staaten lägen bei der Reform der umstrittenen Fördergelder für Bauern noch weit auseinander. «Es gibt noch viel zu tun», sagte Klöckner.

Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr vorgeschlagen, die EU-Zahlungen an Landwirte zu reduzieren. Pro Jahr fließen derzeit rund 58 Milliarden Euro. Zudem sollen die EU-Staaten mehr Freiheiten dabei bekommen, wie sie etwa Natur- und Klimaschutzziele erreichen.

Bislang fließen rund drei Viertel der EU-Agrarfördergelder als Direktzahlungen an die Landwirte. Sie richten sich in erster Linie nach der Größe der bewirtschafteten Fläche. 30 Prozent dieser Gelder sind direkt an Umweltauflagen geknüpft.

Klöckner forderte am Montag erneut Mindeststandards, die jedes Land nach der Reform erfüllen müsse. «Es muss Leitplanken, Mindestleitplanken geben, denn ansonsten gibt es einen Wettbewerb, wer den niedrigsten Umweltstandard hat.» Ebenso wichtig sei, dass diese Ziele für die Bauern umsetzbar seien. Über konkrete Maßnahmen sei Montag jedoch noch nicht gesprochen worden.

Die genaue Höhe des EU-Agrarbudgets wird im Rahmen des gesamten EU-Finanzrahmens von den EU-Staaten und dem Europaparlament für die Jahre 2021 bis 2027 ausgehandelt. Die Verhandlungen darüber dürften sich mindestens noch bis zum Herbst ziehen.
dpa
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