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06.11.2019 | 15:23 | Reitwegekonzept 

Keine Ende im Reitwege-Streit in Sicht

Klein Nienhagen - In der Diskussion um die Nutzung von Waldwegen für Reiter hat das zuständige Agrarministerium Kommunen und Landkreise zur Zusammenarbeit aufgerufen.

Reitsport
Fußgänger, Jogger und Reiter zusammen auf einem Waldweg: Das kann Konflikte geben. Um einen friedlichen Interessensausgleich gibt es seit Jahren Gespräche. Die Erfolge sind nicht von Erfolg gekrönt. (c) proplanta
Es müsse gemeinsam ein zusammenhängendes Reitwegekonzept erarbeitet werden, dass alle Beteiligten mitnimmt, sagte Staatssekretär Jürgen Buchwald auf der 10. Fachtagung Reittourismus des Vereins Landurlaub MV in Klein Nienhagen (Landkreis Rostock).

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 6.400 Kilometer Reit- und Fahrwege, mehr als 3.400 Kilometer davon befinden sich im Wald. An der Frage, ob Reiten in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich überall erlaubt werden soll, scheiden sich seit Jahren die Geister.

«Im Wald ist das Reiten und Fahren nach Landeswaldgesetz derzeit nur auf besonders gekennzeichneten Wegen gestattet», sagte Buchwald. Seit 2011 könne jeder private Waldbesitzer das Reiten und Fahren mit Gespannen auf freiwilliger Basis gestatten. Waldflächen im Landesbesitz seien aber häufig eng verzahnt mit anderen Waldbesitzarten und könnten nicht ohne Weiteres für das freie Reiten freigegeben werden, betonte der Staatssekretär.

«Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den Top-Reisezielen für Reiturlaub. Damit dies so bleibt, setzen wir uns weiter für die Liberalisierung der Reitwege ein», sagte der Vize-Geschäftsführer des Landestourismusverbands, Tobias Woitendorf. «Hier sind uns andere Regionen schon längst davongaloppiert.»

Sein Verband sowie der Verein Landurlaub sprachen sich dafür aus, dass Reiten und Fahren ohne Einschränkung und Ausweisung in Gebieten mit hohem Waldanteil, geringer touristischer Belastung und ohne besonderen Waldschutzstatus erlaubt sein soll. Dabei sei aber Augenmaß nötig: Touristische Hochburgen, Schutzgebiete wie Nationalparke und Biosphärenreservate sollen ausgenommen und deren Nutzung durch eine Reitwegeausweisung geregelt sein.
dpa/mv
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