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03.02.2014 | 13:08 | Freihandelsgespräche 

Keine Schiedsgerichte zum US-Freihandelsabkommen

Berlin - Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ist gegen die Einführung privater Schiedsgerichte für Unternehmen im Zuge des geplanten Freihandelsabkommens mit den USA.

US-Freihandelsabkommen
(c) awenart - fotolia.com
Investoren könnten solche Gerichte aufrufen, um gegen EU-Regeln vorzugehen. «Ich sehe das Abkommen sehr kritisch, vor allem im Hinblick auf das besagte Schiedsverfahren», sagte Hendricks «Spiegel Online».

«Das würde bedeuten, dass Großkonzerne ihre Interessen gegen die Gesetzgebung der Mitgliedsländer der EU durchsetzen können, und zwar ohne demokratische Kontrolle. Das hätte eine historische Dimension», so die Ministerin. «Ein solches Schlupfloch würde die Errungenschaften von 150 Jahren Arbeiterbewegung, 100 Jahren Frauenbewegung und 50 Jahren Umweltbewegung mit einem Federstrich zerstören.»

Auch Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) warnt davor, sich von hart erarbeitete Prinzipien zu verabschieden. «Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA darf nicht dazu führen, dass die hohen deutschen und europäischen Standards für die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln aufgegeben werden», sagte er dem Nachrichtenportal.

Die EU-Kommission hatte die Gespräche über ein Freihandelsabkommen mit den USA vor wenigen Tagen teilweise ausgesetzt, weil sie den Investitionsschutz für Unternehmen zunächst eingehender erörtern will. In der EU wird befürchtet, dass Staaten mit der Androhung von Schadensersatzforderungen unter Druck gesetzt und politische Ziele im Umwelt- und Verbraucherschutz unterlaufen werden könnten. (dpa)
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