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01.02.2021 | 06:09 | Agrarflächen 
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Kirche als Acker-Großverpächter bei Bodenschutz mit in die Verantwortung ziehen?

Schwerin - «Wenn ich weiß, dass Sandstürme auf Feldern mit Hecken reduzierbar sind und das Grundwasser leidet und dass die Landwirtschaft da eine Rolle spielt, muss die Frage erlaubt sein, wie lange das so weiter gehen soll», sagt Ulrich Dreßler aus Blücher im Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Ackerflächen
Die Kirche ist einer der ganz großen Landeigentümer. Allein in Mecklenburg-Vorpommern verpachten die evangelischen Kirchengemeinden über 41.000 Hektar Agrarflächen an Bauern. Schützen diese den Boden gut genug? Die Forderung nach klareren Vorgaben wird laut. (c) proplanta
Dreßler ist in der Nordkirche aktiv und stellvertretender Leiter der Arbeitsgruppe «Kirchliche Ländereien» im Kirchenkreis Mecklenburg. Er ist der Auffassung, dass seine Kirche mehr für den Schutz des Bodens und der Umwelt - Gläubige sprechen von der Bewahrung der Schöpfung - unternehmen könnte und sollte. «Sie sollte der Motor für eine umweltverträgliche Landwirtschaft sein.»

Die Kirchen spielen eine wichtige Rolle für der Landwirtschaft in Deutschland, denn sie zählen zu den großen Landeigentümern. Allein in Mecklenburg-Vorpommern gehören den Kirchengemeinden mehr als 41.000 Hektar Agrarflächen und 3.400 Hektar Wald, wie der Sprecher des Kirchenkreises Mecklenburg, Christian Meyer, sagt. Zum Vergleich: Dem Land Mecklenburg-Vorpommern gehören gut 80.000 Hektar und die gesamte Landwirtschaftsfläche in MV beläuft sich auf 1,347 Millionen Hektar. Ein Agrarbetrieb verfügt im Schnitt über 282 Hektar.

Die Kirchengemeinden verpachten ihre Flächen an Landwirte und nutzen die Einnahmen für ihre Arbeit. Zu welchen Bedingungen die Verpachtungen geschehen - zu welchem Preis und welche Anforderungen an die Bewirtschaftung gestellt werden - bleibt den einzelnen Kirchengemeinderäten überlassen. Das möchte Dreßler gerne ändern. Er wünscht sich von der Nordkirche ein klares Bekenntnis zum Schutz des Bodens und der Umwelt durch die Landwirtschaft. Ein Punkt dabei sei auch die Rodung von Regenwald in Brasilien für den Anbau von Soja für Tierfutter. «So wie in der Flüchtlingsfrage und bei Brot für die Welt, wo die Kirche auch ganz klare Positionen vertritt.»

In der Folge wünsche er sich klare Zielvorgaben für die Kirchengemeinderäte zu Verpachtungen, wobei deren Autonomie zu achten sei. Der Dialog müsse intensiver werden, das sei wichtig.

In der fünfköpfigen Arbeitsgruppe «Kirchliche Ländereien» vertreten sind interessierte Konsumenten, wie Dreßler sich selbst bezeichnet, und auch Bauern. Ein Bio- und ein konventioneller Landwirt sind dabei. «Wir ringen um einen Weg», berichtet Dreßler.

Nach Worten von Kirchenkreissprecher Meyer gibt es bislang Empfehlungen an die Kirchengemeinden, bei der Verlängerung oder dem Neuabschluss von Pachtverträgen kirchliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Gesichtspunkte zu bedenken.

Empfohlen werde zum Beispiel, keinen Klärschlamm auf kirchlichen Ländereien auszubringen, kein genverändertes Saatgut zu verwenden sowie eine mehrgliedrige Fruchtfolge einzuhalten. Bewerben um einen Pachtvertrag könnten sich alle Landwirte, egal, ob sie konventionell oder ökologisch wirtschaften.

Die Umweltorganisation BUND hat an die großen Landeigentümer Land, Kirchen und Kommunen appelliert, Bio-Bauern bei ihren Verpachtungen besser zu unterstützen. Das Öko-Wachstum könne schneller gehen, wenn die großen Verpächter Bio-Landwirte bei Neuverpachtungen bevorzugen würden, sagt der Agrarexperte des BUND in MV, Burkhard Roloff. Derzeit werden in Mecklenburg-Vorpommern laut Statistischem Landesamt zwölf Prozent der Agrarfläche ökologisch bewirtschaftet.
dpa/mv
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Kommentare 
Schmidt schrieb am 01.02.2021 13:42 Uhrzustimmen(2) widersprechen(2)
In den Pachtverträgen ist bereits das Ausbringen von Klärschlamm verboten.
Das Ausbringen von Gen verändertem Saatgut ist in Deutschland verboten.
Eine Mehrgliedrige Fruchtfolge ist bereits auch teilweise vorgeschrieben
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