(c) proplanta Das Verwaltungsgericht Koblenz gab der Frau in seinem Urteil (Az.: 5 K224/16.KO) recht. Zwar sagten die Koblenzer Richter, dass die Kreise und kreisfreien Städte berechtigt seien, eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts zu erheben. Der Steuersatz dürfe jedoch höchstens 20 Prozent ihrer Jahrespacht betragen und die Frau habe mehr bezahlt - je über 1.000 Euro für zwei Jagdbezirke, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Kreis hatte die Steuer in dieser Höhe angesetzt, weil die Pacht der Frau unter dem Durchschnittspreis anderer Reviere liege.
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