Mehr Tierwohl, mehr Schutz von Insekten: Die politischen Erwartungen an die Bauern steigen. Die Fachminister von Bund und Ländern beraten über mehrere strittige Themen. Es geht auch um Hilfen für den Wald. (c) proplanta
Themen der Konferenz, zu der auch Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) erwartet wird, sind unter anderem Tiertransporte über lange Distanzen und Pläne der Bundesregierung zum Insektenschutz. Bund und Länder wollen auch über Nothilfen für die Wälder beraten, die massive Schäden erlitten haben.
Der rheinland-pfälzische Ressortchef Volker Wissing (FDP) als Gastgeber will seine Kollegen um 14.00 Uhr begrüßen. Mit Blick auf schärfere Naturschutz-Auflagen wollen nach Angaben des Bauernverbands Landwirte aus ganz Deutschland zu einer Protestaktion (10.30) nach Mainz kommen. Das Bundeskabinett hatte ein Paket mit Regelungen beschlossen. Dazu gehört ein Verbot des umstrittenen Unkrautgifts Glyphosat Ende 2023. Der Einsatz von Unkraut- und Schädlingsgiften soll insgesamt stark eingedämmt werden. Der Bauernverband moniert, statt kooperativer Lösungen werde auf Auflagen gesetzt.
Thema der zweitägigen Konferenz sind auch Hilfen, um den Wald nach Schäden durch Trockenheit und Käfer besser gegen den Klimawandel zu wappnen. Vom Bund seien zusätzliche 547 Millionen Euro zu erwarten, hatte Klöckner angekündigt. Dazu sollten ergänzende Mittel der Länder fließen, so dass insgesamt bis zu 800 Millionen Euro zusammenkommen können. Über die Details soll nun weiter beraten werden.
Auf der Tagesordnung stehen ferner die Situation bei der Afrikanischen Schweinepest, Digitalisierung in der Landwirtschaft und Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten. Hessen und Schleswig-Holstein haben vorab einen Antrag zur Schaffung einer bundesweiten Datenbank zu Verladestationen und Transportrouten von Nutztieren angekündigt. Klöckner will schärfer gegen Transporte bei großer Hitze vorgehen. Verstöße gegen das EU-weit geltende Transportverbot bei mehr als 30 Grad sollen künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.