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15.12.2013 | 13:00 | Klontechnik 

Klonverbot in Nutztierhaltung steht bevor

Brüssel - Die Europäische Kommission will das Klonen in der Nutztierhaltung sowie die Vermarktung von Nahrungsmittel, die aus Klonen erzeugt wurden, vorläufig verbieten. Das geht aus bislang internen Entwürfen hervor, die voraussichtlich am kommenden Mittwoch veröffentlicht werden.

Klonverbot kommt
(c) proplanta
Die Behörde schlägt dazu zwei Richtlinien vor, mit denen die Mitgliedstaaten aufgerufen werden, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Die Regierungen sollen das Klonen für einen gewissen Zeitraum - voraussichtlich fünf Jahre - ebenso untersagen wie das Inverkehrbringen von geklonten Tieren beziehungsweise Embryonen.

Gleichzeitig sollen sie sicherstellen, dass aus Klonen erzeugte Nahrungsmittel - also theoretisch vor allem Fleisch und Milchprodukte - nicht auf den Binnenmarkt gelangen, weder aus EU-Produktion noch aus Drittstaaten. Nach Ablauf der Frist sollen die Mitgliedstaaten der Kommission über ihre Erfahrungen mit dem Verbot berichten.

Die Behörde will im Gegenzug evaluieren, wie sich die Klontechnik in der Zwischenzeit weiterentwickelt hat und welche Bewegung es auf internationaler Ebene gab - insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass ein Klonverbot derzeit vor allem aus Tierschutzgründen wünschenswert scheint.

Untersuchungen zufolge haben Klone bislang öfter Missbildungen und sterben früher als vergleichbare konventionell gezüchtete Tiere. Eine Kennzeichnungspflicht für Produkte von natürlichen Nachkommen der ersten Generation sieht die Kommission dagegen zunächst nicht vor.

EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg ist zwar nicht grundsätzlich gegen eine solche Maßnahme. Im Rahmen einer Aussprache mit seinen Amtskollegen gab es dem Vernehmen nach jedoch Widerstand, so dass EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso einen solchen Vorstoß derzeit noch für verfrüht hält.

Das Vermarktungsverbot von Nahrungsmitteln von Klonen ist als reine Ratsrichtlinie vorgesehen. Das Europaparlament könnte gegen eine spätere Beschlussfassung zwar ein Veto einlegen, den Vorschlag aber nicht zum Zweck der Einführung einer Kennzeichnung umstricken. (AgE)
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