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21.09.2010 | 08:43 | Lebensmittelverteilung 

Kommission beschließt geänderten Vorschlag für ein Lebensmittelprogramm zugunsten der Bedürftigen in der EU

Brüssel - Die Europäische Kommission hat am Freitag einen geänderten Vorschlag angenommen, mit dem das derzeitige Programm zur Verteilung von Lebensmitteln an Bedürftige in der Europäischen Union verbessert werden soll.

Lebensmittelverteilung
Er stützt sich auf einen Vorschlag aus dem Jahr 2008, der ständige Ankäufe am Markt zur Ergänzung der vorhandenen Interventionsbestände gestattet. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche Lebensmittel sie verteilen, wobei die Pläne für die Lebensmittelverteilung jeweils für drei Jahre erstellt werden. Die Lebensmittel werden weiterhin über Wohltätigkeitseinrichtungen abgegeben. Jedes Jahr werden mehr als 13 Mio. EU-Bürger mit diesem Programm unterstützt. Der geänderte Vorschlag beinhaltet stabile und günstigere nationale Kofinanzierungssätze und begrenzt den EU-Beitrag auf 500 Mio. EUR jährlich. Er enthält einige Anpassungen des ursprünglichen Vorschlags und bringt ihn in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Lissabon. Der Vorschlag von 2008 war trotz Befürwortung durch das Europäische Parlament vom Rat nicht angenommen worden.

„Das Programm für die Bedürftigen ist eine sehr konkrete Form, den am stärksten benachteiligen Menschen in unserer Gesellschaft zu helfen. In einem Kontext, wo mehrere Millionen EU-Bürger Schwierigkeiten haben, sich ausreichend zu ernähren, ist der Vorschlag Teil unseres Ziels für die GAP, eine starke Verbindung zwischen den Verbrauchern und der Erzeugung herzustellen", erklärte Dacian Cioloș, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. „Wir sollten nicht vergessen, dass die GAP nicht nur den Landwirten, sondern allen Gesellschaftsbereichen zugute kommen soll. "

Mit dem 1987 eingeführten Programm sollten ursprünglich Bestandsüberschüsse (die sog. Interventionsbestände) an Bedürftige verteilt werden. Mitte der 90er Jahre wurde die Regelung geändert, damit die Interventionsbestände unter bestimmten Umständen durch Ankäufe am Markt ergänzt werden können.

Die Einführung der Kofinanzierung wird dazu beitragen, die Planung und die Verwaltung der Mittel zu verbessern, und es den Mitgliedstaaten ermöglichen, mehr Verantwortung für das Programm zu übernehmen. Um die Beteiligung der Mitgliedstaaten zu erleichtern, beinhaltet der geänderte Vorschlag günstigere Sätze für die nationale Kofinanzierung (25 % bzw. 10 % für die Kohäsions-Mitgliedstaaten gegenüber 50 % bzw. 25 % nach dem Übergangszeitraum im vorherigen Vorschlag). Zur weiteren Verbesserung der Effizienz und zur Erhaltung der Kontinuität soll ein dreijähriger Verteilungsplan erstellt werden.

Das Programm ist nicht mehr nur auf Erzeugnisse beschränkt, die unter die Interventionsregelungen fallen. So kommen erstmals auch Obst, Gemüse und Speiseöl für die Verteilung infrage. In Zukunft werden die Lebensmittel von den nationalen Behörden anhand des Nährstoffgehalts ausgewählt und weiterhin in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Zivilgesellschaft verteilt.

Die Lebensmittel werden aus Interventionsbeständen oder am Markt beschafft, wobei vorrangig - sofern vorhanden - geeignete Interventionsbestände berücksichtigt werden sollen. Wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen, beinhaltet der geänderte Vorschlag die Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten Lebensmitteln mit Ursprung in der EU den Vorzug geben. Die Verteilung erfolgt kostenlos oder höchstens zum Selbstkostenpreis der Organisation, die die Verteilung übernimmt.

Es steht den Mitgliedstaaten frei, ob sie sich an dem Programm beteiligen. Derzeit nehmen 19 Mitgliedstaaten daran teil. Hilfeempfänger sind in der Regel verschiedene bedürftige Personengruppen wie Familien in Schwierigkeiten, mittellose ältere Menschen, Obdachlose, Behinderte, gefährdete Kinder, arme Erwerbstätige, Wanderarbeitnehmer oder Asylbewerber.

Die an dem Programm teilnehmenden Mitgliedstaaten können - wie bei der jetzigen Regelung – geeignete Einrichtungen (in der Regel Wohltätigkeitseinrichtungen oder örtliche Sozialdienste) auswählen, die die Verteilung der Lebensmittel übernehmen. Anders als bisher wird der Bedarf aber jetzt nicht mehr für ein Jahr, sondern für drei Jahre geplant und bei der Kommission entsprechend beantragt. Anschließend stellt die Kommission die Mittel jeweils auf Jahresbasis bereit, um im Laufe des Programmplanungszeitraums bei Veränderung der Lage Anpassungen vornehmen zu können.

Obwohl der durchschnittliche Lebensstandard in der EU zu den höchsten der Welt zählt, sind einige hier lebende Menschen nicht in der Lage, sich ausreichend zu ernähren. Schätzungsweise 43 Mio. Menschen in der EU leben am Existenzminimum, d. h. sie können sich nicht einmal jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Huhn oder Fisch leisten. (EU)
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