Die für die Branche essentielle Frage nach Saatgutschwellenwerten bleibt weiterhin unberücksichtigt.
Die Kommission plant bereits kurzfristig die Mitgliedsstaaten in die Lage zu versetzen, die Koexistenz verschiedener Anbauformen zu regulieren. Auf der Grundlage der bisher gültigen Leitlinien sollten die Maßnahmen so gewählt werden, dass der europäische Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % für Lebens- und Futtermittel nicht überschritten wird. Der neue Vorschlag sieht hingegen vor, dass Mitgliedsstaaten den Wert nach eigenem Ermessen unterschreiten können. Dies erhöht die Rechtsunsicherheit für Anbauer, Züchter, Händler und Verarbeiter weiter und macht Koexistenz unkalkulierbar.
Die angestrebte Änderung der Freisetzungsrichtlinie 2001/18 widerspricht darüber hinaus dem Harmonisierungsgedanken. Zukünftig sollen die Mitgliedsstaaten und sogar einzelne Regionen den Anbau genehmigter gentechnisch veränderter Pflanzen ohne wissenschaftliche Rechtfertigung verbieten können. Der Bundesverband prognostiziert damit einen europäischen und deutschen Flickenteppich, der den Grundprinzipien eines gemeinschaftlichen Binnenmarktes zuwider läuft und dessen Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen nicht mehr überwacht werden kann. "Dieses Vorgehen zerstört jegliches Vertrauen in das europäische Genehmigungsverfahren", kommentiert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP, die Pläne der Kommission. "Eine von europäischen Behörden für sicher bewertete und von den europäischen Mitgliedsstaaten genehmigte gentechnisch veränderte Pflanze muss auch in der gesamten EU angebaut werden können. Mit ihrem Vorstoß entzieht sich die Kommission ihrer politischen Verantwortung. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Nutzung dieser neuen Technologie nicht mehr von wissenschaftlichen, sondern ausschließlich politischen Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten abhängig gemacht wird." (BDP)