Nachdem die Europäische Kommission Ende März eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für eine Novelle der
Düngeverordnung abgegeben hat, verlängert sich die Stillhaltefrist der Brüsseler Behörde bis zum 22. Juni 2016.
Damit wird der ursprüngliche Plan hinfällig, dass der
Bundesrat im Mai zusammen mit der Änderung des Düngegesetzes und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) über die neue Düngeverordnung entscheidet. Inzwischen ist ungewiss, ob die Neuregelungen noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Die letzte Möglichkeit dazu wäre die Bundesratssitzung am 8. Juli.
Dem Vernehmen nach fordert die Brüsseler Administration in ihrer Stellungnahme an mehreren Punkten Nachbesserungen am Regierungsentwurf zur Düngeverordnung. Die Forderungen beziehen sich unter anderem auf die Berücksichtigung der Eutrophierung von Gewässern bei der Festlegung belasteter Gebiete sowie die in diesen sogenannten „roten Gebieten“ durchzuführenden Maßnahmen. Ferner monieren die Kommissionsbeamten die Höhe der Kontrollwerte bei der Bewertung der Ergebnisse des Nährstoffvergleichs sowie die eingeräumte Übergangsfrist für die Schaffung der Lagerkapazität für Festmist.
Derzeit ist unklar, ob die Bundesregierung den „Wünschen“ der Kommission nachkommen wird. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der gegenwärtig schwierigen Lage in den Betrieben dürfte die Bereitschaft auf landwirtschaftlicher Seite zu weiteren Zugeständnissen sehr gering sein.