Entwurf dürfte wohl so schnell nicht vorgelegt werden - Brüsseler Behörde vermeidet aber klare Aussage über den Zeitpunkt - Erstellung der Folgenabschätzung noch nicht abgeschlossen - Bundeslandwirtschaftsministerium verweist auf geplante Ausweitung auf nicht vorverpacktes Fleisch. (c) proplanta
Anders als von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir noch gegen Ende 2022 angekündigt, wird die Vorlage des betreffenden EU-Vorschlags aller Voraussicht nach nicht mehr in den kommenden zwei Monaten erfolgen. Allerdings vermieden verschiedene Kommissionsbeamte in der vergangenen Woche eine klare Festlegung, wann mit dem Brüsseler Gesetzentwurf zu rechnen ist.
Eine Kommissionssprecherin erklärte gegenüber AGRA-EUROPE, dass die federführende Generaldirektion für Lebensmittelsicherheit (DG SANTE) nach wie vor mit der Ausarbeitung der endgültigen Folgenabschätzung beschäftigt sei. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufen die technischen Arbeiten im Hinblick auf die Sammlung zusätzlicher Erkenntnisse.“ Bekanntlich soll erst anschließend der finale Entwurf für ein Gesetz zur Herkunftskennzeichnung erstellt werden.
Derweil verwies eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums darauf, dass die Kommission Ressortchef Özdemir die Zusage gegeben habe, „2023 einen Legislativvorschlag für die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf weitere Lebensmittel vorzulegen“. Sie erinnerte in dem Zusammenhang an den bereits präsentierten nationalen Verordnungsentwurf zur Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf nicht vorverpacktes Fleisch. Dieser sei gerade in der Länder- und Verbändeanhörung.
Chance für kleinere und mittlere Betriebe
Der deutsche Entwurf solle dafür sorgen, dass Verbraucher an der Frischetheke sehen, woher das Fleisch komme, so die Sprecherin. Bereits jetzt gebe es eine EU-rechtliche Herkunftskennzeichnungspflicht bei vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Nach Darstellung des Ministeriums gibt der deutsche Entwurf gerade kleinen und mittleren Höfen die Chance, „im Markt bestehen zu können“.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Ophelia Nick, bestätigte in dieser Woche bei einer Fragestunde im Bundestag die Ankündigung Özdemirs, die Kommission wolle „bis Anfang dieses Jahres einen Legislativvorschlag unterbreiten“. Verarbeitetes Fleisch sei eines der Lebensmittel, für die die Kommission die EU-weite Herkunftskennzeichnung prüfe, sagte Nick.