Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
02.12.2013 | 11:06 | Patentrecht 

Konventionell gezüchteter Brokkoli nicht patentierbar

Berlin - Das Patentrecht, wie es klassischerweise bei technischen Erfindungen zur Anwendung kommt, sollte im Bereich der lebenden Materie auch in Zukunft nicht gelten.

Brokkolipatent
(c) proplanta
Darauf hat der Deutsche Bauernverband (DBV) das Europäische Patentamt in München in einer Stellungnahme hingewiesen. Dies gelte insbesondere für Verfahren in der Pflanzenzucht, die im Wesentlichen biologisch seien aber auch für die daraus gewonnen Erzeugnisse, stellte der DBV klar.

In einer aktuellen Stellungnahme zum sogenannten Brokkolipatent betont der DBV, dass die Züchter auf alle herkömmlichen Züchtungsmethoden und auf bereits bestehende Sorten zur Weiterzüchtung freien Zugriff haben müssen. Nur so sei das Züchten neuer Sorten möglich. Durch die bestehende Gesetzeslage sei sichergestellt, heißt es beim DBV, dass Pflanzensorten und Tierrassen sowie „im Wesentlichen“ biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren nicht patentierbar seien.

Der deutsche Gesetzgeber hat den Ausschluss der Patentierbarkeit konventionell gezüchteter Pflanzen und Tiere in diesem Jahr klarstellend geregelt. Dies sei ein wichtiges Signal, sowohl nach Brüssel als auch an das EPA, so der DBV. Auch das Europäische Patentamt hatte in einer ersten Entscheidung zum umstrittenen „Brokkolipatent“ und zur sogenannten "Schrumpeltomate“ im Jahr 2010 bestätigt, dass Schritte der geschlechtlichen Kreuzung ganzer Pflanzengenome und die anschließende Selektion von Pflanzen grundsätzlich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen seien. Diese wichtige Feststellung müsse sich in der Konsequenz auch auf die Patentierbarkeit der Erzeugnisse auswirken, stellte der DBV klar.

Der Brokkoli, über dessen Patentierbarkeit das Europäische Patentamt nun zu entscheiden hat, soll eine „besondere gesundheitsfördernde Wirkung“ haben, berichtet der DBV unter Berufung auf das Patentamt. (dbv)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 EPA bestätigt Salatpatent

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken