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05.08.2012 | 17:30 | Empörung 

Kretschmann soll Schmid zur Ordnung rufen

Stuttgart - In einem Brief hat der Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV), Werner Räpple, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann aufgefordert, Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid zur Ordnung zu rufen, nachdem dieser mit „befremdlichen Aussagen" den bäuerlichen Berufsstand stark getroffen hatte.

Werner Räpple - Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes
Werner Räpple (c) BLHV
Kretschmann müsse erklären, welcher agrarpolitische Kurs in der Landesagrarpolitik fortgeführtwerde, schreibt Räpple. Verärgert ist der BLHV über die unterschiedlichen politischen Richtungen in der grünroten Landesregierung und verlangt daher eineKlarstellung. Nach den Aussagen von Kretschmann und seinem Landwirtschaftsminister Alexander Bonde bei der BLHV-Landesversammlung am 3. April in Tengen könne diese nur in eine Richtung gehen, die bäuerliche Existenzen und damit die ländlichen Räume sichere.

In seinem Brief verweist Räpple auf die herausragende Stellung der bäuerlichen Betriebe für die Bevölkerung und den ländlichen Raum. Die heimischen Landwirte erzeugten nicht nur hochwertige Nahrungsmittel, sondern betrieben aktiven Landschafts- und Naturschutz, gerade in denHöhenlagen. Da sich die Grünen in der Landesregierung für eine flächendeckende sowie markt- und umweltorientierte Land- und Forstwirtschaft einsetzten, müssten sie die Aussagen von Schmid schärfstens zurückweisen.

Die bäuerlichen Betriebe in Baden-Württemberg wurden laut Darstellung des BLHV-Präsidenten durch Mittelkürzungen in der vergangenen EU-Förderperiode sowie durch die neue Landesregierung beim Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) und der Ausgleichzulage unverhältnismäßig beschnitten. Dies spiegele sich im Einkommen einer Familienarbeitskraft wider, das im Wirtschaftsjahr 2010/11 bei 22.126 Euro gelegen habe damit Schlusslicht im bundesweiten Vergleich sei.

Dieses Einkommen sei zu mehr als der Hälfte durch die Ausgleichszahlung gestützt. Vor diesem Hintergrund brauchten die Betriebe die Förderung zwingend. Verzichte das Land darauf, an bestimmten EU-Förderprogrammen teilzunehmen, müssten die Bauern nicht nur auf die Landesmittel, sondern auch auf die europäischen Zuschüsse verzichten, da die Förderrichtlinien zwingend eine Kofinanzierung des Landes verlangten. (AgE)
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