25.08.2014 | 13:20 | Agrarreform
Kulturpflanzen-Mischungen auf Vorrangflächen festgelegtBerlin - Details zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) enthält der Entwurf für eine Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, den das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt hat. |
(c) proplanta Aufgeführt werden die Arten, die in den auf ökologischen Vorrangflächen zulässige Kulturpflanzenmischungen für den Zwischenfruchtanbau verwendet werden dürfen. Gleichzeitig wird festgelegt, dass keine Art einen höheren Anteil als 60 % an den keimfähigen Samen der Mischung haben darf. Zudem wird der Anteil von Gräsern auf 60 % begrenzt.
Als frühestmöglichen Aussaattermin für die Kulturpflanzenmischungen nennt die Verordnung den 16. Juli. Im Jahr der Antragstellung sollen Zwischenfrüchte auf Vorrangflächen nur durch Beweidung mit Schafen genutzt werden dürfen.
Der Entwurf listet auch die stickstoffbindenden Pflanzen auf, die auf Vorrangflächen angebaut werden dürfen. Zulässig sind beispielsweise Acker- und Sojabohne, Erbse und Linse sowie verschiedene Klee-, Lupine- und Wickearten. Maßgeblich für die Einhaltung der Fruchtfolgevorgaben soll der Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli sein.
Neben weiteren Einzelheiten zum Greening macht der Verordnungsentwurf Angaben zur Definition des aktiven Betriebsinhabers und zum Vorliegen einer landwirtschaftlichen Flächennutzung.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßte die Vorlage. Man sei bei der Umsetzung der GAP-Reform auf einem guten und praktikablen Weg, sagte Rukwied vor Journalisten in Berlin.
Der agrarpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Friedrich Ostendorff, kritisierte hingegen die späte Fertigstellung der Verordnung. Die Bauern seien mittlerweile längst in der Anbauplanung und teilweise schon wieder in der Aussaat. Sie benötigten Planungssicherheit, erklärte der Grünen-Politiker. (AgE)
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