Das Kabinett beschloss am Dienstag eine Neufassung, die eine flexiblere Regelung zum Einsatzverbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln an Gewässerrandstreifen enthält.
«Wir haben versucht, einen Kompromiss zwischen den Anforderungen des Umweltschutzes und denen der
Landwirtschaft zu finden», sagte
Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne).
Zwar soll, wie ursprünglich vorgesehen, an kleineren Flüssen und Bächen an beiden Ufern ein fünf Meter breiter Schutzstreifen eingerichtet werden. Doch das zunächst angedachte generelle Düngemittelverbot in dieser Zone kommt nicht. Stattdessen soll dort das kürzlich novellierte
Düngerecht des Bundes gelten.
Verwendet der
Landwirt ein modernes Gerät mit Grenzstreueinrichtung, darf er bis zum Abstand von einem Meter zum Gewässer düngen. Wird ein herkömmlicher Prallteller verwendet, gilt ein Schutzstreifen von vier Meter, bei Hanglage fünf Meter.