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17.06.2015 | 14:00 | Landesnaturschutzrecht 

Landtag beschließt Novelle des Naturschutzgesetzes

Stuttgart - Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute die Novelle des Landesnaturschutzrechts beschlossen.

Novelle Naturschutzgesetz
(c) proplanta
Sie bringt unter anderem einen gentechnikfreien Gürtel um Schutzgebiete, Verbesserungen im Biotopverbund und erstmals einen Alleen-Schutz.

„Heute ist ein guter Tag für Natur und Mensch in Baden-Württemberg. Mit dem eben vom Landtag beschlossenen Naturschutzrecht hat Baden-Württemberg eines der besten Naturschutzgesetze deutschlandweit. Es ist ein modernes Gesetz, das den Naturschutz in vielen Bereichen voranbringt, so dass auch künftige Generationen davon profitieren. Es bietet hohe naturschutzfachliche Standards und ist gleichzeitig bürgernah und unbürokratisch“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Mittwoch (17. Juni) in Stuttgart.

Schutz vor Agrogentechnik für zwei Drittel der Landesfläche


„Zukünftig gilt ein Schutz vor Freisetzungsversuchen und dem Anbau vor Agrogentechnik in Naturschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten und flächenhaften Naturdenkmalen – und in einem Schutzgürtel von 3.000 Metern um diese Gebiete. Baden-Württemberg nutzt damit alle rechtlichen Möglichkeiten um den Anbau von Gentechnik zu verhindern.

Das neue Naturschutzgesetz schützt damit etwa zwei Drittel der Landesfläche vor Agrogentechnik“, so Bonde. Auch die nach europäischem Naturschutzrecht besonders geschützten Natura 2000-Gebiete werden künftig durch Anzeige- und Prüfpflichten besser vor Agrogentechnik geschützt. „Damit sind wir auf dem Weg zu unserem Ziel, die Natur in Baden-Württemberg gentechnikfrei zu halten, einen wichtigen Schritt weitergekommen. Denn das ist der Wunsch der großen Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger des Landes“, sagte Bonde.

Naturschutzgesetz füllt Naturschutzstrategie mit Leben

Daneben dient das heute vom Landtag beschlossene Gesetz auch der Umsetzung von Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie der deutschlandweit in dieser Form einmaligen Naturschutzstrategie des Landes, die die Landesregierung im Juli 2013 verabschiedet hatte. So sieht das Gesetz beispielsweise Regelungen zum Schutz und zur Sicherung des Biotopverbunds, zum Schutz von Alleen und zur Erarbeitung einer Moorschutzkonzeption vor.

„Das Gesetz würdigt auch die Arbeit der Landschaftserhaltungsverbände. Es sieht ausdrücklich vor, dass das Land die Einrichtung eines solchen Verbands in jedem Landkreis fördert“, so Bonde. Die Landschaftserhaltungsverbände (LEVs) sind auf Kreisebene organisiert und paritätisch zu je einem Drittel mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Naturschutz und Landwirtschaft besetzt. Die LEVs sind zum Erfolgsmodell geworden: Seit 2011 ist ihre Zahl von 6 auf 30 gestiegen, sie sind somit fast flächendeckend im Land vertreten. Die LEVs sorgen in den Kreisen für die Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz und kümmern sich unter anderem darum, dass die deutlich aufgestockten Haushaltsmittel für die Landschaftspflege dort ankommen, wo sie benötigt werden. (Pd)
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