Dabei gehe es vor allem um die Ausweisung roter Gebiete, wie der Bauernbund Sachsen-Anhalt am Donnerstag mitteilte. Als rote Gebiete werden besonders nitratbelastete Gebiete bezeichnet.
Die
Betriebe wehrten sich vor allem gegen die mit der Ausweisung verbundenen Bewirtschaftungsauflagen, hieß es weiter. «Die Antragsteller haben erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Daten und der hydrogeologischen Annahmen», heißt es den Angaben zufolge in der Klageschrift. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage.
Die Ausführung der
Düngeverordnung wird seit längerem diskutiert. Ziel der
Verordnung ist, die Nitrat-Werte im
Grundwasser zu senken. Die EU bemängelt seit geraumer Zeit die zu hohe Nitrat-Belastung des deutschen Grundwassers.
Mit der Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften vom 8. Januar 2021, die mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 in Kraft trat, wurde die Landesdüngeverordnung angepasst und die belasteten Gebiete neu ausgewiesen. Sachsen-Anhalts Landwirte lehnen das eigenen Angaben zufolge zwar nicht grundsätzlich ab, haben aber Zweifel an der Umsetzung.