Sie erhalten insgesamt 467 Mio. Euro aus der Krisenreserve zurückerstattet. Die
EU-Kommission legte dazu am vergangenen Donnerstag (28.11.) die entsprechende
Verordnung vor. Von den im Haushalt 2019 für die Landwirte vorgesehenen Direktbeihilfen war dieser Betrag für die diesjährige Reserve für landwirtschaftliche Krisen einbehalten worden. Obwohl der
Agrarsektor auch in diesem Jahr mit schwierigen Situationen konfrontiert war, kam die Krisenreserve nicht zum Einsatz.
Der Kommission zufolge müssen die Mitgliedstaaten den Landwirten ihren Anteil an den 467 Mio. Euro bis spätestens zum 16. Oktober 2020 zukommen lasse. Möglich ist dies allerdings schon seit heute (1.12.).
Von den ungenutzten EU-Mitteln gehen an die landwirtschaftlichen
Betriebe in Deutschland insgesamt etwa 60 Mio. Euro. Bezogen auf die hiesige
landwirtschaftliche Nutzfläche sind dies rund 4 Euro/ha.
Die
Bauern in Frankreich erhalten insgesamt den größten Betrag zurück; nach Paris werden annähernd 88 Mio. Euro überwiesen. Nach Deutschland folgt Spanien mit etwas weniger als 58 Mio. Euro. Polen erhält trotz seiner Größe lediglich 26 Mio. Euro zurückerstattet; dies liegt an dem dort niedrigeren Flächenprämienniveau.
Das Konzept der Krisenreserve und des Erstattungsmechanismus sind mit der jüngsten Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik (
GAP) beschlossen worden. Es wurde im Haushaltsjahr 2014 erstmals angewendet. Der Abzug gilt nur für Direktbeihilfen über 2.000 Euro. Außerdem ist Kroatien von der Regelung noch ausgenommen.