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08.05.2023 | 07:28 | Agrarzahlungen 

Landwirte in Frankreich erhalten mehr Zeit für den Agrarantrag

Paris - Die französischen Landwirte haben gut zwei Wochen mehr Zeit, um ihren Agrarantrag online abzugeben. Grund dafür sind offenbar zahlreiche technische Schwierigkeiten mit dem Portal „Telepac“.

Agrarantrag Frankreich
(c) proplanta
Wie das Pariser Agrarressort am Mittwoch (3.5.) bekanntgab, erhält der Berufsstand nun „bis einschließlich 31. Mai“ Zeit, um die Antragsunterlagen für die flächenbezogenen Beihilfen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einzureichen, „ohne dass Verzugsstrafen verhängt werden“.

Um die Planungen der Antragsteller nicht zu stören, hält das Ministerium am 15. Mai als Datum zur Beurteilung der Verpflichtungen fest. Dies betrifft insbesondere das Datum, an dem die angemeldeten Parzellen dem Landwirt zur Verfügung stehen, und die Überprüfung des Status eines aktiven Landwirts. Das Ministerium stellte klar, dass es zudem bei den Tierprämien beim Stichtag 15. Mai bleibe.

Das Agrarressort begründete diesen Schritt mit der neuen GAP 2023 bis 2027, die „eine enge Begleitung der Beihilfeempfänger erfordert“. Das Portal „Telepac“ habe weiterentwickelt werden müssen, um diesem neuen Rechtsrahmen Rechnung zu tragen. Der französische Bauernverband (FNSEA) begrüßte die Fristverlängerung.

Bereits Ende April hatte der Verband bei einem Treffen mit Landwirtschaftsminister Marc Fesneau auf eine Verschiebung gedrängt. Der FNSEA betonte in einer Stellungnahme, dass die Maßnahme eine große Erleichterung für alle Landwirte sei, die aufgrund der technischen Schwierigkeiten mit der Antragsplattform keinen Termin bei ihren Beratern erhielten oder ihren Antrag bislang nicht hätten abgeben können. Der Bauernverband kritisierte zudem, dass „Telepac“ immer noch nicht einsatzbereit sei.

Neben zahlreichen technischen Anomalien ist dem FNSEA zufolge etwa die Angabe von Biodiversitätsmaßnahmen nicht möglich; auch die Berechnungen der Öko-Regelungen seien falsch. Daneben habe sich die Ausgabe der Formulare stark verzögert und die Bezeichnungen seien verwirrend. All dies verschlechtere die Qualität der GAP-Anträge und verlängere die Einreichung. Gleichwohl forderte der FNSEA alle Landwirte auf, ihre Agraranträge bis zum 15. Mai abzuschließen. Zugleich drängt der Bauernverband darauf, dass diese Verschiebung nicht die Fristen für die Auszahlung der Beihilfen am 15. Oktober beeinträchtigen dürfe.
AgE
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