Der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft habe deshalb eine entsprechende Klage vor dem Finanzgericht Hamburg eingelegt, teilte der
Bauernverband Schleswig-Holstein am Mittwoch in Rendsburg mit.
Die Klage richte sich vor allem gegen die Verpflichtung, die Arbeitszeiten für alle Arbeitnehmer aufzuzeichnen, auch wenn sie deutlich über dem Mindestlohn verdienen. Das bedeute einen erheblichen Aufwand. Durch das Musterverfahren soll erreicht werden, dass die Betriebe nur die Arbeitszeiten von geringfügig Beschäftigten dokumentieren müssen. Für Landwirtschaft und Gartenbau gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, in der weniger als der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde gezahlt werden darf. (dpa/lno)