Nach
schlechten Erfahrungen, die viele Anleger zuletzt mit Banken gemacht haben,
sind "bleibende Werte", so wie Grund und Boden, wieder deutlich
gefragter. Auch die Profitmöglichkeiten der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe
für die Biogaserzeugung hat Nutzfläche zum begehrten Gut gemacht. Es gibt aber
auch Interessenten, die im Sinne der Allgemeinheit landwirtschaftliche Flächen
kaufen wollen, zum Beispiel Wasser- und Bodenverbände oder auch Siedlungsbehörden.
Wenn mehrere Interessenten sich für eine landwirtschaftliche Fläche
interessieren, die größer als ein Hektar ist, hat ein landwirtschaftlicher
Interessent in der Regel das vorrangige Kaufrecht. Rechtliche Grundlage hierfür
ist das Grundstücksverkehrsgesetz, das festlegt, dass nichtlandwirtschaftliche
Käufer eine Genehmigung der zuständigen Behörde brauchen. In
Nordrhein-Westfalen sind das die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer. Darauf
weist Volkmar Nies, Justitiar der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, in
einem Interview in der "LZ Rheinland" hin.
Streitfälle gab und gibt es immer wieder, wenn auch die meisten Verkäufe eher
geräuschlos über die Bühne gehen, da das Grundstücksverkehrsgesetz hier eine
deutliche Signalwirkung hat. Denn: Nicht der, der das meiste Geld bietet, soll
Besitzer landwirtschaftlicher Flächen sein und damit eventuell die
Entwicklungsmöglichkeiten eines Landwirtes einschränken. (aid)