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28.07.2009 | 17:44 | Agrarstruktur 

Landwirtschaftliche Fachbeiträge für die Regionalplanung

Bad Kreuznach - Intensiv über die Inhalte landwirtschaftlicher Fachbeiträge zur Fortschreibung der Regionalen Raumordnungspläne wurde bei der jüngsten Sitzung des Ausschusses Agrar­struktur und Regionalentwicklung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, berichtet.

Ackerschläge
(c) proplanta
Nach dem LEP IV sind die fünf Planungsgemeinschaften Trier, Mittelrhein-Westerwald, Rheinhes­sen-Nahe, Westpfalz und die Region Rhein-Neckar aufgefordert, binnen drei Jah­ren ihre Regionalen Raumordnungspläne zu aktualisieren und den neuen Vorgaben des LEP IV an­zupassen. Aus diesem Grund  haben bereits drei Planungsgemeinschaften einen landwirtschaftlichen Fachbeitrag angefordert, um die vom LEP IV vorgeschriebene Auswei­sung landwirtschaftli­cher  Vorrangflächen vornehmen zu können.
Für die Region Trier wurde dieser Fachbeitrag bereits erstellt. Neben dieser Pflichtaufgabe, Vorrangflächen für die Landwirtschaft darzustellen, haben die Planungsgemeinschaften auch die Möglichkeit, den Kommunen eine besondere Funktion zuzuweisen. Neben der Funktion Wohnen, Gewerbe und Fremdenverkehr, können die Gemeinden auch die Funktion "L" für Landwirtschaft erhalten. Damit soll  nach dem LEP IV sicher gestellt werden, dass die Land­wirtschaft, insbesondere die Viehhaltung, in ihrer Entwicklung gesichert wird und bei der Entwicklung der Bauleitplanung auf die Landwirtschaft besonders Rücksicht genommen wird. Es ist noch nicht abzusehen, ob die Planungsgemeinschaften von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, besondere Funktionszuweisungen für W, G, F, L vorzunehmen. In der Ver­gangenheit hat sich gezeigt, dass eine solche Funktionszuweisung nur eine geringe Aussa­gekraft hat.

Der Geschäftsführer des Ausschusses, Ralph Gockel, stellte den Mitgliedern vor, wie die Begründung für landwirtschaftliche Vorrangflächen bei der anstehenden Erarbeitung von Fachbeiträgen berücksichtigt werden sollen. In der Vergangenheit wurden im Wesentlichen die Kriterien Bodengüte und agrarstrukturelle Gesichtspunkte (Hofanschlussflächen) als Be­gründung für die Vorranggebiete herangezogen.

Bei der jetzt anstehenden Fortschreibung wird die Landwirtschaftskammer mit digitaler Un­terstützung weitere flächenbezogene Kriterien nutzen, um die Bedeutung der Flächen für die Landwirtschaft zu dokumentieren. So wird man neben der Bodengüte die Ertragsfähigkeit, die Beregnungswürdigkeit und die Bedeutung von  Sonderkulturen darstellen. Um auch auf den Mittelgebirgsstandorten die Bedeutung des Dauergrünlands mit der Verwertung über die Rindviehhaltung hervorzuheben, wird die Landwirtschaftskammer in ihrem Fachbeitrag über die Flächennutzung auch die Verwertung über die Viehhaltung und das damit verbundene Einkommenspotential für die Landwirtschaft darstellen.

Landwirtschaftliche Einkünfte haben jedoch nicht nur eine Bedeutung für die Familien und Unternehmer, sondern haben gerade durch die Weiterverarbeitung und Vermarktung in der Region auch eine hohe Bedeutung für die Gesamtwertschöpfung. Da dies in vielen Fällen in der Vergangenheit vernachlässigt wurde, wird die Landwirtschaftskammer Umsatz und Wert­schöpfung in der Landwirtschaft ebenfalls flächenbezogen darstellen und die Bedeutung der Flächen für die Gesellschaft somit dokumentieren.

Gleiches gilt für den Arbeitskräftebedarf in der Landwirtschaft. Viel zu sehr wurde in der Ver­gangenheit vernachlässigt, dass in der Landwirtschaft direkt und im nachgelagerten Bereich sehr viele Arbeitsplätze gesichert werden. Auch dies soll durch die flächenbezogene Dar­stellung des Arbeitskräftebedarfs in der Landwirtschaft dokumentiert werden.

Mit der besonderen Verantwortung der landwirtschaftlichen Nutzung für die Biodiversität und bestimmte zu schützende Arten  in Naturschutzgebieten und bestimmten Natura 2000 Ge­bieten, soll darüber hinaus dokumentiert werden, dass landwirtschaftliche Flächennutzung auch eine umwelt- und naturschutzrelevante Bedeutung  haben kann.

Schließlich wird die Landwirtschaftskammer durch die Darstellung der vorhandenen und ge­planten landwirtschaftlichen Biogasanlagen kommentieren, dass auch im Hinblick auf die nachwachsenden Rohstoffe und regenerativen Energien landwirtschaftliche Flächen mögli­cherweise den Charakter eines Vorrangs verdienen.

Die Ausschussmitglieder folgten diesem schlüssigen Konzept der Begründung landwirt­schaftlicher Vorrangflächen und baten die Geschäftsführung des Ausschusses und die Mit­arbeiter des Referates Raumordnung, entsprechend weiter vorzugehen.

In einem weiteren Punkt der Fachbeiträge für die Regionalen Raumordnungspläne folgte der Ausschuss jedoch nicht den Vorschlägen der Geschäftsführung. Die in der vergangenen Generation noch flächendeckend vorgenommene Vergabe der besonderen Funktion "L" für die Gemeinden hat nach Aussage von Herrn Gockel in den letzten Jahren nur zu geringen Auswirkungen und damit einer Sicherung für die Landwirtschaft geführt. Dem Vorschlag von Herrn Gockel, sich mehr auf die Ausweisung landwirtschaftlicher Vorrangflächen zu konzent­rieren, folgte der Ausschuss jedoch nicht und bat die Geschäftsführung daher darum, nach­vollziehbare und griffige Kriterien für die Funktionszuweisung "L" an die Kommunen zu erar­beiten.

Zukünftig werden daher besonders Gemeinden mit intensiver Viehhaltung und Gemeinden, die einen hohen Anteil ihrer Gemarkungsfläche als landwirtschaftliche Nutzfläche haben, diese Funktion "L" zugewiesen bekommen. Eine Klarstellung wird jedoch dahingehend erfor­derlich sein, dass zukünftig auch Ortsteile von  Städten die Funktion erhalten können und dass bei der Definition des "L" eventuell auch stärker weinbauliche Gesichtspunkte berück­sichtigt werden, die dann auch in einer kombinierten Darstellung L/W münden könnten. Herr Gockel wurde gebeten, Gespräche mit dem Ministerium als Oberster Planungsbehörde auf­zunehmen.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt diskutierten die Ausschussmitglieder die Funktion des Grundstückverkehrsgesetzes. Zwar wird immer wieder Kritik aus dem landwirtschaftli­chen Berufsstand laut, dass die Steuerungsmöglichkeiten des Grundstückverkehrsgesetzes nicht ausreichend seien. Eine Streichung der 0,5 ha - Grenze wird jedoch nicht als realis­tisch angesehen. Insbesondere diskutierten die Ausschussmitglieder das Problem der Quer­einsteiger, die durch Gutachten nachweisen, dass sie zukünftig einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und die zunehmend zu beobachtende Tendenz, dass Grundstücks­käufe aus benachbarten Ländern Einfluss auf den Bodenmarkt nehmen. Nach intensiver Diskussion kam der Ausschuss jedoch zu dem Ergebnis, dass man keine zusätzlichen Be­schränkungen des Grundstückverkehrsgesetzes einführen sollte. Auch hielt der Ausschuss es nicht für sinnvoll, an den derzeitigen Freigrenzen etwas zu ändern.

Zum Abschluss der Ausschusssitzung ging Geschäftsführer Gockel noch auf die gemein­same Veranstaltungsreihe der Landwirtschaftskammer und des Wirtschaftsministeriums zum Thema Landwirtschaft in der Regionalentwicklung ein. Über diese abgeschlossene Veran­staltungsreihe wird in einem gesonderten Beitrag berichtet.

Nach wie vor macht den Mitgliedern des Ausschussers Agrarstruktur und Regionalentwick­lung große Sorge, dass Kommunen und Investoren sehr stark darauf drängen, Photovoltaik auf Ackerflächen zu errichten. Hierzu hatte die Landwirtschaftskammer bereits ein Positions­papier verabschiedet. In der nächsten Sitzung des Ausschusses wird man sich vom Grund­satz her damit auseinander setzen müssen, ob eine regionalplanerische Steuerung für Pho­tovoltaik, aber auch für Geothermik und Biogasanlagen notwendig ist, wie sie bereits in ähn­licher Form für der Windkraft besteht. Über die Ergebnisse werden wir an dieser Stelle be­richten. (PD)
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